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Haushaltssatzung 2025

Webcode: 01043831

Amtliche Bekanntmachung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Die 23. Kammerversammlung hat am 21. November 2024 gem. § 5 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen i.V. mit § 21 Abs.1 der Hauptsatzung die

Satzung über die Feststellung des Haushaltsplanes der Landwirtschaftskammer Niedersachsen für das Haushaltsjahr 2025 (HAUSHALTSSATZUNG 2025)

beschlossen:
 

§ 1    

Der Haushaltsplan für das Jahr 2025 wird

  1. im Ergebnisplan mit
    dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                     236.538.094 €
    dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                       245.691.522 €
  1. im Finanzhaushalt mit
    dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf                         240.812.119 €
    dem Gesamtbetrag der Auszahlungen auf                        244.659.970 €

festgesetzt.


§ 2

Hinweis:

Der Beitragssatz zur Erhebung des Kammerbeitrages kann aufgrund der Novellierung des Grundsteuerrechts und der noch fehlenden Grundlagendaten nicht im Rahmen der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 beschlossen werden. Eine Sondersitzung der Kammerversammlung wird die Beitragssatzung mit dem entsprechenden Beitragssatz in 2025 beschließen.


Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Haushaltssatzung und den Beitragssatz gem. § 3 Abs. 2 LwKG genehmigt.

Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.

Gem. § 26 der Hauptsatzung der Landwirtschaftskammer erfolgt die Bekanntmachung der gesamten Haushaltssatzung (§ 1-10) mit Genehmigung des Vorstandes durch Auslegung in der Hauptverwaltung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Oldenburg, Mars-la-Tour-Str. 2, Zimmer 106. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat und beginnt am Tage nach der Veröffentlichung.

Oldenburg, 13.01.2025

gez. Schwetje
Präsident