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Der Bisam - eine Wühlmaus, die viel Schaden anrichtet

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Der Bisam (Ondatra zibethicus) ist die größte heimische Wühlmausart. Er hat sich ganz Niedersachsen einschließlich der Inseln als Lebensraum erschlossen.
Ihm wird seit der Erstbesiedelung Niedersachsens etwa ab 1930 nachgestellt, weil er wegen seiner Lebensweise und seiner Wühltätigkeit nachhaltige und gefährliche Schäden an Ufern, Deichen, Dämmen und anderen wasserwirtschaftlichen Einrichtungen verursacht: Uferabbrüche und -einbrüche, Böschungsrutschungen, Unterspülungen, Verklausungen von Bauwerken, Einbrüche gewässernaher Straßen und Deichaushöhlungen.

 Erfolgreiche Bisambekämpfung

Es ist das Ziel der Bisambekämpfung in Niedersachsen, durch Regulierung der Befallszahlen vorbeugend solche Schäden vermeiden zu helfen.
Die Bekämpfungsmaßnahmen können dann als erfolgreich bezeichnet werden, wenn möglichst wenig Schäden zu verzeichnen sind.

Dennoch laufen jedes Jahr Schadensmeldungen auf:

Seit dem 01.01.2000 erfolgt die Bisambekämpfung in Niedersachsen als Teil der Unterhaltungspflicht von Gewässern nach dem Niedersächsischen Wassergesetz und der Erhaltungspflicht von Deichen und Dämmen nach dem Niedersächsischen Deichgesetz.
Die Aufgabe liegt nun im Zuständigkeitsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz bei den Unterhaltungs- und Erhaltungspflichtigen.


Einsatz der Landwirtschaftskammer bei der Bisambekämpfung

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat im Rahmen eines Vertrages mit dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz die Aufgabe einer "fachtechnischen Stelle" für die Bisambekämpfung und dabei speziell folgende Verpflichtungen übernommen:

 

  1. Großflächige Überwachung des Auftretens des Bisams sowie Erhebung relevanter biologischer Eckdaten.
  2. Organisation der technischen Durchführung von großflächigen Bekämpfungsmaßnahmen.
  3. Sachkundeausbildung, Überwachung und Weiterbildung der Privatfänger.
  4. Koordinierung der Fangbereiche.
  5. Erprobung und Entwicklung neuer Bekämpfungsverfahren, Eignungsprüfung neuer Fanggeräte, periodische Überprüfung der eingesetzten Fanggeräte auf tierschutzgerechte Anwendung.
  6. Beratung der Deich- und Unterhaltungsverbände und der zuständigen Behörden.
  7. Berichterstattung.

 

 

 

Diese Aufgaben werden von der Landwirtschaftskammer für ganz Niedersachsen wahrgenommen

In Niedersachsen werden dafür, neben einer Leitungsgruppe in Oldenburg, sechs Bisamjäger und etwa 1 000 Privatfänger eingesetzt. Die Fangzahlen liegen jährlich zwischen 150.000 und 200.000 Bisamen.

Den Nagern wird in Niedersachsen ausschließlich mit Fallen nachgestellt. Alle Bisamjäger und Privatfänger besitzen hierfür die erforderliche Sachkunde.

Genaue Daten und Entwicklungen entnehmen Sie den Jahresberichten im Dateianhang.

 



Hier können Sie zu unseren weiteren Artikeln

"Häufig gestellte Fragen zur Bisambekämpfung" und
"Dienstgebiete der Bisamjäger"

gelangen.