Fortbildung Ferkelkastration durch Narkose mit Isofluran (Inhalationsnarkose)
Gemäß § 6 Abs. 5 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) sind Sachkundeinhaber verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises an einer mindestens zweistündigen Fortbildungsschulung teilzunehmen, in der der aktuelle Wissensstand vermittelt wird.
Im Rahmen der Fortbildungsschulung werden die theoretischen Kenntnisse in Bezug auf die ordnungsgemäße Durchführung der Betäubung bei der Ferkelkastration aufgefrischt bzw. aktualisiert.
Sie erhalten nach Teilnahme an der Schulung einen Nachweis, der auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen ist.
Die Bescheinigung gilt auch als Fortbildungsnachweis für die Initiative Tierwohl (ITW) in der Ferkelerzeugung.
Programm
Dr. med. vet. Sylvia Baier , LUFA Nord-West
Dr. med. vet. Laura Jahn, LUFA Nord-West
Hendrik Nienhoff
Gerd Hermeling
Berater Fütterung, Tierhaltung, Tierwohl, Fachberatung zur Schweinehaltung, Coach in der Landwirtschaft
Kosten
Veranstaltungsort
Ansprechpartner/in
Gerd Hermeling
Berater Fütterung, Tierhaltung, Tierwohl, Fachberatung zur Schweinehaltung, Coach in der Landwirtschaft