Vorstellung des Mitteilungsportals zur Registrierung für Schweinehalter und der Kriterienkataloge des neuen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
Seit dem 24.08.2023 ist das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) in Kraft. Alle Tierhalterinnen und Tierhalter von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung sind jetzt aufgefordert, bis zum 01.08.2024 die Haltung in einer Haltungseinrichtung der zuständigen Behörde ihres Bundeslandes mitzuteilen und erhalten daraufhin eine Kennnummer, die die Haltungsform belegt. In Niedersachsen ist hierfür das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zuständig, welches Details zu den Meldungspflichten und zur Umsetzung der Kriterien der Haltungsformen im Rahmen der staatlichen Haltungskennzeichnung veröffentlicht hat.
Anne-Claire Berentsen und Dr. Sandra Ripke vom Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit stellen in diesem Webseminar das Mitteilungsportal und die Kriterienkataloge vor.
Dieses Webseminar ist für Sie kostenfrei. Ermöglicht wird dies durch eine Förderung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen des Projektes Netzwerk Fokus Tierwohl.
Programm
Karolin Berges , LWK Niedersachsen
Karolin Berges
Projekt Netzwerk Fokus Tierwohl
Kosten
Veranstaltungsort
Ansprechpartner/in
Karolin Berges
Projekt Netzwerk Fokus Tierwohl
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