Bezirksstelle Bremervörde

Resthof kaufen: darauf sollten (Nicht-)Landwirte achten

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Lange gesucht, endlich gefunden und plötzlich stellen sich ganz neue Fragen. Wer eine alte Hofstelle erwirbt und entsprechend der eigenen Vorstellung nutzen möchte, sollte dabei einiges beachten. Einige der häufigsten Fragen - die man sich gerne schon vor dem Kauf eines Resthofs stellen darf - haben wir Ihnen hier zusammengefasst:

 

Ich möchte ehemalige Wirtschaftsgebäude zu Wohnraum oder für Gewerbe umnutzen. Wie geht das - was muss ich beachten?

  • Kontaktaufnahme mit dem Bauamt des Landkreises oder der Gemeinde (frühzeitige Kommunikation und Information) 
  • Betriebsindividuelle Faktoren
    • Standort (Innenbereich (§ 34 BauGB), Bebauungsplan (§ 30 BauGB), Außenbereich (§ 35 BauGB))
    • Betriebsstruktur
    • Art und Umfang der Umnutzung
  • Gebäudeindividuelle Faktoren
    • Rechtmäßigkeit der vorhandenen Baulichkeit und bisherigen Nutzung
    • Bestandschutz
    • ist schon mal eine Nutzungsänderung erfolgt?
    • Statik des Gebäudes
    • ist die vorhandene Bausubstanz geeignet? Versierten Architekt/Planer hinzu ziehen!
  • Immissionsschutz und Naturschutz: werden meine Pläne dadurch eingegrenzt und sind ggf. Gutachten erforderlich?
  • ggf. eine Bauvoranfrage stellen

Zur ersten Orientierung empfehlen wir auch den Praxisleitfaden "Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude - Neue Perspektiven für alte Gemäuer" der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

 

Ich möchte Tiere halten. Worauf muss ich achten?

  • Art und Umfang der Tierhaltung (Hobbytierhaltung, landwirtschaftlicher Nebenerwerb, landwirtschaftlicher Haupterwerb)
  • Standort (besteht bereits eine Immissionsvorbelastung oder Wohnbebauung / Wald / Biotope in der Nachbarschaft, ggf. Immissionsschutzgutachten)
  • Ist die Futtergrundlage vorhanden? (Berechnung durch die Landwirtschaftskammer)
  • Sind Gebäude vorhanden? (Bisherige Nutzung, ggf. Anzeige einer Nutzungsänderung beim Bauamt des Landkreises)
  • Mistlagerung und -verwertung? (Düngerechtliche Anforderungen)
  • Haben ich die ggf. benötigte Qualifikation und Fachkenntnisse in Tierhaltung und -Fütterung? (ggf. Schulung)
  • Benötige ich eine Registriernummer lt. Viehverkehrsverordnung?

Ansprechpartner

 

Ein Hofladen oder ein Hofcafé soll entstehen. Eventuell auch Platz zum Feiern. Bei wem erfahre ich dazu mehr?

Unsere Expertinnen unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben aus dem breitgefächerten Bereich Einkommenskombinationen.

Interessant sind die folgenden Artikel der Beraterin Sabine Hoppe:

 

Jemand erzählte mir, dass es für landwirtschaftliche Betriebe Agrarförderung gibt. Wie beantrage ich sie und welche Bedingungen müssen eingehalten werden?

Die Wirtschaftsberater*innen an unseren Standorten Bremervörde, Bremerhaven, Stade und Verden unterstützen Sie bei der Antragstellung und beraten zu den jeweils aktuell damit verbundenen Förderauflagen.

 

Ich möchte einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb gründen. Welche Hilfestellungen gibt es?

Eine gute Übersicht bietet unser Leitfaden zur Gründung eines landwirtschaftlichen Betriebes.

 

Ich habe bereits in der Landwirtschaft gearbeitet und würde nun gerne den Abschluss Landwirt/ Landwirtin machen. Geht das nebenberuflich?

Als Quereinsteiger mit Berufserfahrung in der Landwirtschaft können Sie nach § 45.2 BBiG an der Abschlussprüfung teilnehmen. Die Vorbereitungskurse im Bereich der Bezirksstelle Bremervörde finden in Verden statt. Ansprechpartner sind die Ausbildungsberater vor Ort. Kompakte Vollzeitkurse über drei Monate im Winterhalbjahr bietet Arbeitnehmerberater Ralph Werfelmann in den Räumlichkeiten der DEULA Nienburg an.