Bezirksstelle Osnabrück

Förderung von Energieeffizienz und CO2-Einsparung

Webcode: 01042025

Am 07.07.2023 wurde die neue bzw. überarbeitete Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau Teil A – Landwirtschaftliche Primärproduktion vom 28.06.2023 veröffentlicht. In diesem Bereich können ab sofort wieder Anträge auf Förderung gestellt werden. Besonders interessant sind hier die sogenannten förderfähigen Einzelmaßnahmen Teil A im Förderbereich 3.1. Hier beträgt der Fördersatz bis zu 30% des Nettoinvestitionsvolumens.

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Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau: Fördersatz bis zu 30% des Nettoinvestitionsvolumens Nattanan Kanchanaprat / pixabay.com
Die förderfähigen Einzelmaßnahmen werden nachfolgend aufgezählt:

1. Kleine Verbraucher im direkten Austausch

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen
  • Ventilatoren
  • Kompressoren

2. Energiespeicher und -effizienzmaßnahmen in Gebäuden und Anlagen

  • Energiespeicher
  • Energieschirme
  • Festinstallierte Mehrfachbedeckungen bei Gewächshäusern
  • Vorkühler in Milchkühlanlagen
  • Wärmetauscher

3. Energieeffizienzmaßnahmen bei Landmaschinen zur Nach- und Erstausrüstung

  • Reifendruckregelanlagen

4. Alternative Antriebssysteme für Landmaschinen zur Nach- und Erstausrüstung

  • elektrisch betriebene Landmaschinen (Traktoren, Futtermischwagen, Hoflader etc. )
  • biokraftstoffbetriebene Landmaschinen (Traktoren, Futtermischwagen, Hoflader etc.)
  • autonom arbeitende Roboter in der Innenwirtschaft (z. B. Futter- oder Mistschieber)

Sie interessieren sich für diese förderfähigen Einzelmaßnahmen oder benötigen Untersützung bei der Erstellung der Anträge? Sprechen Sie uns gerne an!