Post von den Prüfdiensten zu ENNI?
Im August wurden viele Betriebe angeschrieben, die in ENNI (Elektronisches Nährstoffprogramm Niedersachsen) ihre Düngung aus dem Jahr 2022 nicht gemeldet haben. Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen!
1. Wer muss melden?
Das Schaubild unten erklärt sehr gut wer melden muss und wer nicht. Vereinfacht heißt es, wenn über 50kgN bzw. 30kg P je ha gedüngt werden, ist der Betrieb meldepflichtig. 2. Was muss ich melden?
In dem Programm ENNI muss ich bis zum 31.3 des Folgejahres die Düngung melden. Dazu gehört die Düngebedarfsermittlung (was darf gedüngt werden), die Dokumentation der Düngung (welche Düngemaßnahmen/ Beweidungen haben stattgefunden) und die 170kgN Grenze (wie viel organischer Stickstoff ist im Betrieb).
3. Was muss ich machen, wenn ich jetzt angeschrieben wurde?
Im Idealfall melden Sie direkt die Düngung nach, sollten Sie Probleme dabei haben, bzw. sich nicht mit ENNI auskennen sollten, helfen wir Ihnen gerne bei der Eingabe der Daten.
4. Ich dünge nicht, wurde aber angeschrieben:
Bitte melden Sie sich bei folgenden Kontaktdaten: Telefon: 0441 801690 Email: kontrollen@lwk-niedersachsen.de
5. Eigene Dokumentationen
Denken Sie bitte daran, jede Düngung/ Beweidung spätestens 2 Tage später zu dokumentieren. Dies können Sie in den vorgefertigten Schlagkarteien bei ENNI eintragen oder frei auf einem Zettel. Wichtig dabei ist, dass Sie bei einer Kontrolle nachweisen können, die Düngung vor 2 Tagen mit Menge, Feld, Datum und Düngerart dokumentiert zu haben.
Was muss noch beachtet werden?
Die Regelung der Stoffstrombilanz hat sich geändert. Im Gegensatz zu der Düngung in ENNI muss die Stoffstrombilanz nicht gemeldet werden, stoffstrombilanzpflichtige Betriebe müssen bei einer Kontrolle die Stoffstrombilanz vorlegen können. Die Frist ist hier, bei der Stoffstrombilanz nach Kalenderjahr zum 30.06 des Folgejahres und bei Wirtschaftsjahrbilanzen zum 31.12.
Bei Fragen dazu, melden Sie sich gerne bei mir.
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