Bezirksstelle Uelzen

Nitratbelastete Gebiete – Inkrafttreten der Änderungsverordnung am 17.11.2023

Webcode: 01042564

Mit der Veröffentlichung der Änderungsverordnung, im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 16.11.2023, tritt die Verordnung am 17.11.2023 in Kraft. Somit haben ab dem 17.11.2023 die neuen roten Gebiete Ihre Gültigkeit.

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ENNIJutta Klaukien
Auf Flächen, die von der Kulissenänderung betroffen sind, gelten ab dem Tag des Inkrafttretens die verlängerten Sperrfristen und die Düngeeinschränkungen für rote Gebiete. Vielfach kommt die Frage auf, inwiefern durch den Kulissenwechsel das Zwischenfruchtanbaugebot in den roten Gebieten berührt wird. Im Frage und Antworten-Katalog der Düngebehörde ist dazu folgende Aussage zu finden:

Frage: Muss auf einer Ackerfläche, die derzeit noch im Grünen Gebiet liegt, die aber nach der Entwurfskulisse ins Rotes Gebiet fallen könnte, schon diesen Herbst eine Zwischenfrucht angebaut werden, wenn die Hauptkultur vor dem 01.Oktober geerntet wurde?

Antwort: „Nach § 13a DüV gilt ein Anbaugebot von Zwischenfrüchten über Winter, wenn die nachfolgende Sommerung ab dem 01. Februar gedüngt werden soll und die zuletzt angebaute Hauptfrucht vor dem 01.Oktober geerntet wurde.

Ein verpflichtender Zwischenfruchtanbau kann erst mit Inkrafttreten der Kulisse rechtssicher gefordert werden. Dieses geschieht dieses Jahr voraussichtlich erst im späten Herbst. Ein ausreichender Zwischenfruchtbestand lässt sich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr etablieren, vor allem, da dieser zum 15. Januar bereits wieder umgebrochen werden darf.

Entsprechend wird in diesem Übergangsjahr von einem verpflichtenden Zwischenfruchtanbau beim Kulissenwechsel von „Grün nach Rot“ abgesehen.“

Im ENNI-Programm werden die neuen Kulissen und die entsprechend die richtigen Berechnungen des um 20 % verringerten Düngebedarfes erst ab 2024 zur Verfügung gestellt. Die Feldblöcke werden automatisch erkannt und der verringerte Düngebedarf zugewiesen.

Ansprechpartner*innen:
Sonja Kornblum, Alix Mensching-Buhr, Björn Lühders