Bezirksstelle Uelzen

Herbst-Düngebedarf jetzt ermitteln

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Bei der Berechnung des Düngebedarfs für Futter- und Gründüngungszwischenfrüchte ist einiges zu beachten. Im Vergleich zu den Vorjahren haben sich die Regelungen nicht verändert. Vor jeder Düngemaßnahme ist der Düngebedarf zu ermitteln. Dies kann mit dem Papierformular erfolgen.

Zwischenfrüchte im grünen Gebiet haben einen Düngebedarf von 60 kg Gesamt-Stickstoff und 30 kg Ammoniumstickstoff. Wichtig: Die Grenze, die als erstes erreicht wird, gibt dabei die zu düngende Menge an.

Beispielrechnung: Gärrest mit 4 kg N, 3,2 kg Ammonium-N

Düngemenge nach 60 kg Gesamt-N: 15 m3 Gärrest

Düngemenge nach 30 kg Ammonium-N: 9,37 m³ Gärrest

Da die Ammonium-N-Grenze als erstes erreicht wird, liegt die max. Düngemenge bei 9,37 m³ Gärrest.

Festmiste von Huf- oder Klauentieren, Kompost, Pilzsubstrat und Grünguthäcksel dürfen auch ohne Düngebedarf einer Kultur außerhalb der Sperrfrist ausgebracht werden. Diese Menge wird dann der Folgekultur angerechnet. Und auch dafür ist die Berechnung einer Düngebedarfsermittlung notwendig.

Ob ein Düngebedarf besteht, richtet sich in erster Linie danach, ob die Fläche im grünen oder roten Gebiet liegt. Zudem ist es wichtig zu prüfen, wie hoch der Leguminosenanteil in der Zwischenfruchtmischung ist. Liegt dieser in der Zwischenfrucht bei über 75 % besteht auch im grünen Gebiet kein Düngebedarf. Bei den Futterzwischenfrüchten richtet sich der Düngebedarf vornehmlich nach dem Ansaat- und Erntezeitpunkt.

Die Vorgaben zur Düngung sind hier zusammengefasst. 

Ansprechpartner*innen:
Alix Mensching-Buhr,
Sandra Wiegrefe
Matthis Helmke
Sonja Kornblum