Bezirksstelle Uelzen

Vorgaben der Düngeverordnung mit Enni erfolgreich meistern

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Das Ackerbau- und damit auch das Düngejahr neigt sich dem Ende und damit beginnt wieder die Zeit, das „Büro“ auf Vordermann zu bringen. Besonders im Bereich des Nährstoffmangements gibt es dabei einiges zu erledigen.

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Jetzt anmelden!Lilly Kicker

  • Prüfen der abgegebenen und aufgegebenen Mengen an Wirtschaftsdünger. Ggf. bis zum Jahresende noch überschüssige Mengen an Wirtschaftsdünger abgeben.
  • Dokumentation der Düngung kontrollieren und mit aufgenommenen/abgegebenen Mengen an Wirtschaftsdünger bzw. zugekauften Mengen an Mineraldünger abgleichen
  • Aktualität der Bodenproben überprüfen: Bodenproben dürfen nicht älter als sechs Jahre sein. Für das Jahr 2025 bedeutet dies, dass Bodenproben mit dem Analysedatum 01.01.2019 - 31.12.2019 ausreichen. Sollten diese jedoch älter sein, sind für das kommende Düngejahr neue Bodenproben zu ziehen.
  • Halte ich die 170 kg N-Grenze ein?

Die Erfahrungen zeigen, dass die Fallstricke bei Betriebskontrollen doch recht vielfältig sind.

Viele einzelne Dokumente und Richtwerte sind bei einer Kontrolle vorzuhalten. Hierbei empfiehlt es sich, mit einer Checkliste zu arbeiten, die die relevanten Unterlagen abfragt.

Wir bieten an den drei verschiedenen Standorten unserer Bezirksstelle ein Seminar an.

Wir vermitteln Ihnen die Grundlagen und Änderungen der Düngeverordnung, und wir besprechen Erfahrungen aus den Betriebskontrollen. Auch die oben genannte Checkliste wird betriebsnah durchgearbeitet. Wichtig ist es uns, dass Sie die Zusammenhänge verstehen, denn nur so können betriebsrelevante Fehler vermieden werden. Zudem erklären wir die Funktionsweise des Meldeprogramms ENNI.

Unser Seminar Erweiterung der Dokumentationspflichten im Bereich der Düngung – Was kommt auf meinen Betrieb zu? findet an 3 Terminen statt: 

 
22. November 2024 in Buchholz i.d. Nordheide
15. Januar 2025 in Bad Fallingbostel

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So sind Sie gut gewappnet für eine Kontrolle im Bereich Düngung.