Bezirksstelle Uelzen

Auszahlung der Direktzahlung Ökoregelungen erfolgt noch in diesem Jahr!

Webcode: 01043749

Die Auszahlung der Direktzahlung, der Gelder für die beantragten Ökoregelungen sowie die Prämien für Mutterkühe, Schafe und Ziegen werden mit aller Voraussicht am 23.12.2024 ausgezahlt. Der Betrag für die Einkommensgrundstützung wurde auf 157,63 € festgelegt.

Bewilligungsbescheid
Lesen Sie aufmerksam Ihren Bewilligungsbescheid.Michael Knop
Die Höhe der weiteren Prämienkomponenten finden Sie hier

Die Prämien für die Ökoregelungen wurden aufgrund der verfügbaren Mittel aus anderen Ökoregelungen, die nicht komplett abgerufen worden sind, um 8,5 % erhöht.

Somit wird zum Beispiel für die freiwillige Stilllegung (Öko-Regelung 1a) für den ersten ha bzw. das erste Prozent statt 1.300 Euro je ha 1.410 Euro je ha ausgezahlt. Die Höhe der Tierprämien für die Mutterkühe liegen bei 84,76 € und bei den Schafen und Ziegen bei 37,88 €. Anders als im Vorjahr können die Tierprämien deutlich früher ausgezahlt werden.

Kontrollieren Sie genauestens den Auszahlungsbescheid.
Dabei ist besonders auf folgendes zu achten:

  • Überprüfen Sie die gemeldete Fläche mit der festgestellten Fläche. Größere Flächenabweichungen sind zu kontrollieren.
  • Vergleichen Sie die beantragte Kultur (Nutzungscode im Bewilligungsbescheid) und dem im Auszahlungsbescheid angegebenen Nutzungscode
  • Achten Sie darauf, dass Ackerflächen (v. a. Ackergras- oder Bracheflächen) keinen Dauergrünlandstatus erhalten haben
  • Überprüfen Sie die Anlage zu den Konditionalitätsverstößen – liegt ein Verstoß vor?

Falls Unstimmigkeiten auftreten sollten, nehmen Sie zeitnah Kontakt zu uns oder einem Ansprechpartner der Bewilligungsstelle auf. Ein Widerspruch kann innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Bescheides erfolgen.