SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug des Kammerbeitrags
Webcode: 01043952
Mit dem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die Landwirtschaftskammer Niedersachsen den Kammerbeitrag von Ihrem Bankkonto mittels Lastschrift einzuziehen.
Hinweise zur Beantragung eines SEPA-Lastschriftmandats
- Bitte füllen Sie das Formular digital aus. Anschließend drucken Sie das Formular bitte aus und senden das unterschriebene Formular an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Postfach 7163, 26051 Oldenburg oder per E-Mail an: kammerbeitrag@lwk-niedersachsen.de.
- Wichtig: Die Einzugsermächtigung ist ab Eingang des unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandats per E-Mail oder Post gültig.
- Das SEPA-Lastschriftmandat gilt nur für den Einzug des Kammerbeitrags und nicht für die übrigen Leistungen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
- Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
- Die Änderung einer Bankverbindung bei einem bereits bestehenden SEPA-Lastschriftmandat ist nicht möglich. In diesem Fall ist ein komplett neues SEPA-Lastschriftmandat notwendig.
- Bei den Abbuchungen aufgrund des SEPA-Lastschriftmandats werden wir unsere Gläubiger-ID sowie die Mandatsreferenz angeben.
SEPA-Lastschrift Erteilung
Hier geht es direkt zum SEPA-Online-Formular
Widerruf des Mandats
- Ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Den Widerruf senden Sie bitte an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Postfach 7163, 26051 Oldenburg oder per E-Mail an kammerbeitrag@lwk-niedersachsen.de.
- Bitte geben Sie neben Ihrer Adresse auch das/die Aktenzeichen im Widerruf an.
Kontakt
- Wenn Sie noch Fragen zur Erstellung des SEPA-Lastschriftmandates haben, helfen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0441 801-117 weiter. Alternativ können Sie sich auch per E-Mail an kammerbeitrag@lwk-niedersachsen.de wenden.