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    Hinweise auf eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung der PSM gegeben werden müssen. Die 4-tägigen Anwender-Sachkundelehrgänge des Pflanzenschutzamtes der Landwirtschaftskammer Niedersachsen sind gemäß § 10 Abs. 1 des Nieders ächsischen Bildungsurlaubsgesetzes mit dem Bescheid (Az.: 1213/506, VA-Nr. 17-58337) in Niedersachsen als Bildungsurlaub anerkannt. Somit können Arbeitnehmer gegebenenfalls mindestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn nach Vorlage der Anmeldebestätigung bei ihrem Arbeitgeber Bildungsurlaub beantragen. Die Gebühren f

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    Hinweise auf eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung der PSM gegeben werden müssen. Die 4-tägigen Anwender-Sachkundelehrgänge des Pflanzenschutzamtes der Landwirtschaftskammer Niedersachsen sind gemäß § 10 Abs. 1 des Nieders ächsischen Bildungsurlaubsgesetzes mit dem Bescheid (Az.: 1213/506, VA-Nr. 17-58337) in Niedersachsen als Bildungsurlaub anerkannt. Somit können Arbeitnehmer gegebenenfalls mindestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn nach Vorlage der Anmeldebestätigung bei ihrem Arbeitgeber Bildungsurlaub beantragen. Die Gebühren f

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    Hinweise auf eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung der PSM gegeben werden müssen. Die 4-tägigen Anwender-Sachkundelehrgänge des Pflanzenschutzamtes der Landwirtschaftskammer Niedersachsen sind gemäß § 10 Abs. 1 des Nieders ächsischen Bildungsurlaubsgesetzes mit dem Bescheid (Az.: 1213/506, VA-Nr. 17-58337) in Niedersachsen als Bildungsurlaub anerkannt. Somit können Arbeitnehmer gegebenenfalls mindestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn nach Vorlage der Anmeldebestätigung bei ihrem Arbeitgeber Bildungsurlaub beantragen. Die Gebühren f

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    Hinweise auf eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung der PSM gegeben werden müssen. Die 4-tägigen Anwender-Sachkundelehrgänge des Pflanzenschutzamtes der Landwirtschaftskammer Niedersachsen sind gemäß § 10 Abs. 1 des Nieders ächsischen Bildungsurlaubsgesetzes mit dem Bescheid (Az.: 1213/506, VA-Nr. 17-58337) in Niedersachsen als Bildungsurlaub anerkannt. Somit können Arbeitnehmer gegebenenfalls mindestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn nach Vorlage der Anmeldebestätigung bei ihrem Arbeitgeber Bildungsurlaub beantragen. Die Gebühren f

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    Hinweise auf eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung der PSM gegeben werden müssen. Die 4-tägigen Anwender-Sachkundelehrgänge des Pflanzenschutzamtes der Landwirtschaftskammer Niedersachsen sind gemäß § 10 Abs. 1 des Nieders ächsischen Bildungsurlaubsgesetzes mit dem Bescheid (Az.: 1213/506, VA-Nr. 17-58337) in Niedersachsen als Bildungsurlaub anerkannt. Somit können Arbeitnehmer gegebenenfalls mindestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn nach Vorlage der Anmeldebestätigung bei ihrem Arbeitgeber Bildungsurlaub beantragen. Die Gebühren f