Abschlussprüfung Hauswirtschafter*in - Was Sie wissen müssen
Eine erfolgreiche Abschlussprüfung beendet die Ausbildung zur Hauswirtschafterin und zum Hauswirtschafter. Für die optimale Vorbereitung gilt es einige Dinge zu beachten.
Grundlage für Prüfungen bilden die Prüfungsordnung der LWK Niedersachsen und die Ausbildungsverordnung. Darin ist auch das Ziel der Abschlussprüfung festgelegt. Sie soll dazu dienen, die „berufliche Handlungsfähigkeit“ sowie die Fähigkeit zum „selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren“ festzustellen.
Wie wird man zu Abschlussprüfung zugelassen?
Wer einen eingetragenen Ausbildungsvertrag, die Ausbildungszeit zurückgelegt, an der Zwischenprüfung teilgenommen und den Ausbildungsnachweis ordentlich geführt hat, kann sich zur Abschlussprüfung anmelden. Anmeldefrist ist jeweils der 01.März bzw. 1. Oktober zur nächsten Sommer- bzw. Winterprüfung. Dazu ist das notwendige Anmeldeformular auszufüllen. Dies wird sowohl von den Auszubildenden als auch den Ausbilder*innen unterschrieben und zusammen mit dem Nachweis der Teilnahme an der Zwischenprüfung, einer Kopie des BAV und dem Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags an die zuständigen Ausbildungsberater*innen der LWK Niedersachsen gesendet. Außerdem wird der Ausbildungsnachweis zur Kontrolle vorgelegt.
Bei der Bearbeitung des Antrags auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags können die Hinweise zur Planung und Durchführung des Betrieblichen Auftrags genauso wie die Vorüberlegungen zur Antragstellung behilflich sein.
Wie läuft die Abschlussprüfung ab?
Die Prüfung wird in fünf Prüfungsbereichen abgelegt, aufgeteilt in Theorie und Praxis:
- Hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen erstellen und vermarkten
- Praxis: Betrieblicher Auftrag: insgesamt 24 Stunden für Planung, Durchführung, Dokumentation und Vorbereitung einer Präsentation, aufgeteilt auf 3 oder 4 Tage; Präsentation (10 min.) und auftragsbezogenes Fachgespräch (20 min.)
- Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen planen und umsetzen
- Praxis: Arbeitsaufgabe: Planung 120 min., Durchführung 180 min. und auftragsbezogenes Fachgespräch max. 15 min.
- Verpflegung personen- und zielgruppenorientiert planen
- Theorie: 120 min.
- Textilien, Räume und Wohnumfeld beurteilen, reinigen und pflegen
- Theorie: 120 min.
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Theorie: 90 min.
Die Ausbildungsberater*innen geben den Auszubildenden in ihren Informationsveranstaltungen rechtzeitig ausführliche Informationen zu Anmeldung, Ablauf und Durchführung der Abschlussprüfung, sowie die genauen Orts- und Zeitangaben. Die Termine der nächsten Abschlussprüfungen sind im Dokument Prüfungstermine für die Berufe in der Hauswirtschaft 2024 einzusehen.
In der Regel wird die Prüfung auf drei Prüfungstage über mehrere Wochen aufgeteilt. Am ersten Tag wird die Klausur in Wirtschafts- und Sozialkunde geschrieben. Im Anschluss finden die Präsentationen des Betrieblichen Auftrags statt. Am zweiten Tag werden die beiden anderen Klausuren geschrieben. Am dritten Tag findet die Durchführung der praktische Arbeitsaufgabe in der Berufsschule statt. An diesem Tag endet die Abschlussprüfung und die Auszubildenden erhalten ihr Ergebnis. Die Durchführung der Betrieblichen Aufträge wird nicht als Prüfungstag gezählt und findet – je nach Betrieb – in den Wochen vor dem ersten Prüfungstag statt.
Wie kann man sich vorbereiten?
Der Ausbildungsnachweis bietet zahlreiche Hilfestellungen zur Vorbereitung. So sollten die enthaltenen Aufgaben ordnungsgemäß bearbeitet werden. Ein regelmäßiger Blick in den betrieblichen Ausbildungsplan hilft, Ausbildungsinhalte zu erlernen, zu wiederholen und zu vertiefen. Die Erstellung von Erfahrungsberichten dient dazu, die Arbeiten zu reflektieren. Im Ausbildungsbetrieb können Arbeiten im Sinne der vollständigen Handlung und praktische Prüfungsaufgaben probeweise durchgeführt werden. Die theoretischen Kenntnisse können mit Hilfe eines Fragenkatalogs vertieft werden. Es gibt außerdem Möglichkeiten des Nachhilfeunterrichts. Sprechen Sie dazu die Lehrkräfte in der Berufsschule an.
Was ist, wenn man nicht besteht?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- das Gesamtergebnis mit mind. „ausreichend“,
- mind. vier Prüfungsbereiche mit mind. „ausreichend“ und
- keines der Prüfungsbereiche mit „ungenügend“
bewertet wurde.
Sollte die Abschlussprüfung nicht bestanden werden, kann diese zweimal wiederholt werden, frühestens jedoch ein halbes Jahr später. Dazu können bestandene Prüfungsteile angerechnet werden, wenn der Prüfling sich innerhalb von zwei Jahren nach Nichtbestehen erneut anmeldet. Dann muss nicht die gesamte Prüfung wiederholt werden.
Kann man auch früher zugelassen werden?
Wer im Ausbildungsbetrieb, in der Zwischenprüfung und in der Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen erbringt (gut oder sehr gut) sowie einen besonders guten Ausbildungsnachweis führt, kann einen Antrag auf vorzeitige Zulassung stellen. Insgesamt darf die Ausbildungszeit aber 18 Monate nicht unterschreiten.
Was kommt danach?
Wer sein Zeugnis und die Urkunde über die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung als Hauswirtschafter*in in den Händen hält, hat danach neben einem vielfältigen Arbeitsmarkt zahlreiche Möglichkeiten der Weiterbildung zur Auswahl. Informationen darüber gibt es bei der Ausbildungsberater*in oder in dieser Übersicht.
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