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Pferdewirt: Berichtsheftführung und Leittextarbeit

Webcode: 01012184

Während der Ausbildungszeit führen die Auszubildenden das vorgeschriebene Berichtsheft, das vom Ausbilder regelmäßig nachgesehen und abgezeichnet wird.

Pferdewirt*in
Pferdewirt*inAndreas Teichler
Das Berichtsheft dient dazu, die betrieblichen Erfahrungen schriftlich niederzulegen und über den Ausbildungsbetrieb sowie die durchgeführten Arbeiten und Tätigkeiten nachzudenken. Eine "ausreichende" Berichtsheftführung ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.

Aufgrund einer Änderung im Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist im Berufsausbildungsvertrag die Form des Berichtsheftes/Ausbildungsnachweises festzulegen. Das Berichtsheft/der Ausbildungs­nachweis kann in schriftlicher Form (Ordner)  geführt werden. Berichtshefte, welche mit dem PC z.B. mit der Textverarbeitung „Word“ geführt und bei denen anschließend die Berichte als Ausdrucke im Berichtsheft abgeheftet werden, fallen nicht unter die „elektronische“, sondern weiterhin unter die bisherige „schriftliche“ Form.

Ob das Berichtsheft/der Ausbildungsnachweis in schriftlicher oder elektronischer Form geführt werden soll, ist unter F sonstige Vereinbarungen festzulegen.

Da das Berichtsheft nicht in elektronischer Form (Online-Version) zur Verfügung steht, ist die Berichtsheftführung immer als schriftlich festzulegen.

Für die Kontrolle ist der zuständigen Stelle das Berichtsheft in jedem Fall in ausgedruckter Ausführung mit Originalunterschrift vorzulegen!


Für den Beruf des Pferdewirts werden inzwischen mehrere Leittexte angeboten, die in das Berichtsheft integriert werden können. Die Leittexte können unter der Internetadresse www.leittexte.de heruntergeladen werden.

Das Berichtsheft kann unter folgender Adresse bezogen werden:

Landwirtschaftsverlag GmbH, Hiltrup, Hülsebrockstr. 2, 48165 Münster, Tel.: 02501/801-300, Fax-Nr. 02501/801-351, Internet: www.lv-berichtshefte.de

Ausbildungsberatung:
Udo Meyer: Hannover
Reena Peters: Weser-Ems