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Vertragsbeginn: Empfohlene Einstellungstermine

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Bei der Festlegung des Vertragsbeginns sollten Sie bereits an den Termin der Abschlussprüfung denken. Hier finden Sie eine Übersicht der empfohlenen Einstellungstermine für Auszubildende im Gartenbau  bis 2024.

 


Laut Berufsbildungsgesetz darf die Abschlussprüfung maximal 2 Monate vor dem Ende der vertraglichen Ausbildungszeit liegen (§ 43 (1) BBiG).

Da Abschlussprüfungen jeweils im Januar/Februar und vor bzw. nach den Sommerferien erfolgen, sollte der Einstellungstermin auf den optimalen Prüfungstermin abgestimmt werden: Eine Übersicht gibt die Tabelle empfohlene Einstellungstermine (PDF, 30 KB).

Beispiele:

  • Bei einem Vertragsbeginn im August, kann die Prüfung des Auszubildenden frühestens im Juni des letzten Ausbildungsjahres erfolgen.
  • Für "Späteinsteiger" (Vertragsbeginn bis Oktober) wird bei Bedarf ein Prüfungstermin im August/September angeboten.
  • Liegt der Ausbildungsbeginn im Frühjahr sollte nach Möglichkeit der 1. März gewählt werden. Dann erfolgt die Abschlussprüfung im Januar und Februar.

© M. Wunder