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Pferdewirt: Prüfungen für "Quereinsteiger" - Externenprüfung

Webcode: 01021509

Für Personen, die langjährig im Beruf tätig sind, besteht die Möglichkeit, als Quereinsteiger/in ohne vorherige formelle Ausbildung zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.

Rechtsgrundlage

Nach § 45 (2) des Berufsbildungsgesetzes (Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen) können auch Bewerber zur Abschlussprüfung zugelassen werden, die nachweisen, dass sie mindestens das 1,5-fache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, im Beruf des Pferdewirts tätig gewesen sind (Quereinsteiger). Das sind in der Regel 4,5 Jahre, die der Bewerber/die Bewerberin bei der Abschlussprüfung als Praxiszeit nachweisen muss, bei nebenberuflicher Tätigkeit erhöhen sich die Praxiszeiten entsprechend dem nachgewiesenen Arbeitsumfang.

Eine Verringerung der nachzuweisenden Zeiten ist möglich, wenn der Bewerber z.B. durch Zeugnisse oder Bescheinigungen darlegen kann, dass er anderweitig die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Abschlussprüfung rechtfertigen.

Nachweis der praktischen Tätigkeiten

Es sollte sich um eine hauptberufliche und einschlägige Tätigkeit handeln. Eine hauptberufliche Tätigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn man ganztägig in einem Arbeitsverhältnis arbeitet und mit dieser Arbeit ein Erwerbseinkommen erzielt. Die Arbeit sollte sozialversicherungsrechtlich angemeldet sein.

Auch die selbständige Tätigkeit im eigenen Betrieb kann als Praxiszeit anerkannt werden. Hierbei muss es sich ebenfalls um eine hauptberufliche Tätigkeit handeln. Als Nachweis ist der Umfang der Pferdehaltung aufzuführen. Dieser ist mit geeigneten Dokumenten, z.B. Gewerbeanmeldung, der Bestätigung der Berufsgenossenschaft, des Zuchtverbandes, der Tierseuchenkasse oder der Tierhalterversicherung zu belegen.

Ausbildungszeiten (z.B. bei vorzeitig beendeter Lehre oder dem Besuch der Berufsfachschule Agrarwirtschaft) können ebenfalls berücksichtigt werden. Als Nachweis ist der eingetragene Ausbildungsvertrag im Beruf Pferdewirt/in bzw. das Zeugnis der Berufsfachschule vorzulegen.

Eine Berücksichtigung von nebenberuflichen Zeiten erfolgt im Einzelfall. Die Entscheidung hierüber trifft der Prüfungsausschuss.

Vorbereitungslehrgänge

Die Landwirtschaftskammer führt üblicherweise alle 2 Jahre im Winterhalbjahr einen fünfwöchigen Lehrgang als Vorbereitung auf die Externenprüfung insbesondere für die Fachrichtungen Pferdehaltung und Service und Pferdezucht durch. 

Der Lehrgang dauert insgesamt fünf Wochen und wird in mehreren Blöcken an dem Landwirtschaftlichen Bildungszentrum in Echem bei Lüneburg, beim RTC Timmel und an der Deula in Nienburg durchgeführt.

Anmeldung zur Abschlussprüfung

Die Anmeldungen für die Fachrichtungen „Pferdehaltung und Service“ sowie „Pferdezucht“ sind an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Fachbereich 3.3 - Herrn Meyer, Johannssenstr. 10, 30159 Hannover zu richten.

Die Anmeldungen für die Abschlussprüfung in den Fachrichtungen „Klassische Reitausbildung“, „Pferderennen“ und „Spezialreitweisen“ senden Sie an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Fachbereich 3.3 - Frau Reena Peters, Mars-la-Tour-Str. 1-3, 26121 Oldenburg.

Der Anmeldung sind beizufügen:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • der ausgefüllte „Antrag für Quereinsteiger“ zur Überprüfung der Praxisvoraussetzungen
  • für jeden Betrieb eine Betriebsübersicht (Anlage 2 vom „Antrag Quereinsteiger“ )
  • Abhängig Beschäftigte fügen zusätzlich von jedem Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung (z. B. Anlage 1 vom "Antrag Quereinsteiger") und den Sozialversicherungsnachweis über die Arbeitszeiten bei.

Anmeldetermine

Fachrichtung    Zwischenprüfung Abschlussprüfung  
Pferdehaltung und Service/ Pferdezucht 1. April eines Jahres
(Prüfung im Juni/Juli)    
1. April (Prüfung im Juni/Juli) -
1. Dez. d. VJ. (Prüfung im Februar)
Klassische Reitausbildung 1. Mai (August/September)
1. Dezember (März/April)
1. Oktober (Jan. bis März)
1. Dezember (April bis Juni)
1. März (Juli bis September)
1. Juni (Oktober bis Dezember)
Pferderennen/Spezialreitweisen 15. Januar
(Prüfung im Sommer)    
1. April (Prüfung im Sommer)

 

 

 

 

 

 

 

Externenprüfung in der Klassischen Reitausbildung

Wir empfehlen insbesondere Bewerber/innen, welche die Prüfung in der Fachrichtung Klassische Reitausbildung absolvieren möchten, ca. 1 Jahr vor der vorgesehenen Abschlussprüfung freiwillig an einer Zwischenprüfung teilzunehmen, um einen Überblick über Ihren Leistungsstand zu erhalten.