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Quereinstieg: Mit Berufspraxis Berufsabschluss nachholen

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Wenn Sie langjährig haupt- oder nebenberuflich ohne Ausbildung in einem Beruf gearbeitet haben, können Sie die Abschlussprüfung ohne Ausbildung ablegen. Dafür gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen: 

Es ist möglich, ohne vorherige Ausbildung zur Abschlussprüfung in einem Beruf zugelassen zu werden. Dazu sind allerdings einige rechtliche Vorgaben zu beachten. Nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) müssen Sie mindestens das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit in dem jeweiligem Beruf tätig gewesen sein. Die grünen Berufe haben eine reguläre Ausbildungszeit von 3 Jahren. Bei hauptberuflicher Tätigkeit sind somit mindestens 4,5 Jahre Praxis nachzuweisen, bei nebenberuflicher Tätigkeit erhöhen sich die Praxiszeiten entsprechend. 

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet für diese Zielgruppe in einigen Berufen Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung, in denen theoretisches und praktisches Wissen vermittelt wird, an. Die Vorbereitungslehrgänge finden an verschiedenen Standorten in Niedersachsen statt. In der Regel sind die Lehrgänge berufsbegleitend, z. T. werden auch Vollzeitlehrgänge angeboten.

Für detaillierte Informationen zu den einzelnen Vorbereitungslehrgängen, den Zulassungsvoraussetzungen und Ansprechpartner für folgende Ausbildungsberufe, klicken Sie bitte auf den jeweiligen Punkt:

  1. Landwirt/in (verschiedene Standorte)
     
  2. Hauswirtschafter/in
     
  3. Gärtner/in
     
  4. Pferdewirt/in

Zu allen Fragen rund um Arbeit und Beschäftigungsverhältnisse können Sie unsere Kolleg*innen der Arbeitnehmerberatung oder bei den Ausbildungsberater*innen der jeweiligen Berufe (unter Kontakte auf der Seite www.talente-gesucht.de) ansprechen.