Oberflächengewässerschutz: Kein Phosphat eintragen
Der Schutz aller Gewässer nimmt einen immer höheren Stellenwert in unserer Gesellschaft ein. Deshalb bietet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Auftrag des Landes Niedersachsen seit Anfang 2014 im Wasserrahmenrichtlinien-Gebiet „Mittlere Ems Süd“ neben der Grundwasserschutzberatung auch eine Beratung zum Oberflächenwasserschutz an.
Vor allem Phosphat trägt wesentlich zur Eutrophierung von Oberflächengewässern und damit zu starkem Algenwachstum (und in der Folge zu Sauerstoffmangel) bei. Nach der Verringerung der Phosphatfrachten aus den Kläranalagen in den letzten Jahrzehnten stammt heutzutage der größte Anteil der Phosphoreinträge aus der landwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung. Es besteht somit Handlungsbedarf hinsichtlich der Erfassung der landwirtschaftlichen Eintragspfade, der Konzeptionierung von vorbeugenden Maßnahmen zur Eintragsvermeidung und der Umsetzung dieser Maßnahmen in der Fläche. Diese werden durch eine landwirtschaftliche Gewässerschutzberatung gestützt. (siehe auch Land & Forst 28, 2014).
Phosphat ist neben Nitrat ein wesentlicher Pflanzennährstoff. Im Gegensatz zu Nitrat ist Phosphat-Phosphor im Boden überwiegend an die Bodenpartikel gebunden und wird daher nur zu einem geringen Anteil über das Sickerwasser verlagert. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen berät im Auftrag des Landes Niedersachsen im Wasserrahmenrichtlinien (WRRL)-Gebiet „Mittlere Ems Süd“, mit dem Ziel den Eintrag von Phosphat (und Stickstoff) zu verringern (Abbildung).
Der Fokus der Beratung liegt insbesondere auf Empfehlungen hinsichtlich einer standortangepassten, gewässerschutzorientierten Bewirtschaftung, die eng an die Bodenverhältnisse geknüpft ist. Gleye, Podsole, Plaggenesche, aber auch Tiefumbruchböden sowie organische Böden sind in dieser Region vorherrschend. Vor allem im Bereich des Osnabrücker Hügellandes weist ein hoher Anteil der landwirtschaftlich genutzten Flächen, u.a. aufgrund der dort vorkommenden Böden und der Hangneigungen, eine sehr hohe Wassererosionsgefährdung auf.
Anhand vorliegender Zustandsbeschreibungen der Oberflächengewässer und weiterer Auswertungen konnten Bereiche lokalisiert werden, die durch einen erhöhten Phosphoreintrag betroffen sind. In diesen Gebieten gilt es, die Eintragspfade genauer zu erfassen, standortangepasste Maßnahmenpakete zur Reduzierung der Einträge zu konzipieren und diese über verschiedene Beratungsinstrumente an die Flächenbewirtschafter heranzutragen. Insbesondere die bereits am bestehenden Beratungskonzept teilnehmenden Modellbetriebe übernehmen dabei eine Vorreiter- und Multiplikatorenfunktion.
Eintragspfade ermitteln und standortangepasste Maßnahmen empfehlen
Grundsätzlich gelangt Phosphor vor allem über Wind- und Wassererosion (an Bodenpartikel -partikulär- gebunden), durch Abschwemmung bzw. Erosion mit Oberflächenwasser (gelöst und partikulär gebunden), über das Drän- und Grundwasser (überwiegend gelöst) sowie über Direkteinträge in die Oberflächengewässer.
Direkteinträge
Bei unsachgemäßer Ausbringung von Düngemitteln können Nährstoffe direkt in die Gewässer gelangen. In der aktuellen Fassung der Düngeverordnung (DüV, 2007) wird die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 3 m, bzw. 1 m bei Ausbringtechniken mit genauer Platzierung, bei Aufbringung von Düngemitteln gefordert. Bei Nichteinhaltung ist dieses als Ordnungswidrigkeit einzustufen.
Verlagerung mit dem Drän-/ Grundwassser
Die Höhe der Phosphoreinträge über das Dränwasser, dem lateral abfließenden Bodenwasser (Zwischenabfluss) oder dem Grundwasser hängt vorrangig vom Anteil der organischen Substanz im Boden ab. Besonders sorptionsschwache Moorböden, Anmoore und Böden mit sehr hohen Humusgehalten weisen eine stärkere Phosphor-Verlagerung mit dem Sickerwasser auf. Auf Sand- und Lehmböden wird über das Dränwasser dagegen wenig Phosphor in die Oberflächengewässer eingetragen.
Potenzielle Maßnahmen auf organischen Böden sind eine reduzierte P-Düngung (z.B. halber Entzug bei Versorgungsstufe D und E) sowie der Verzicht auf eine P-Vorratsdüngung zur Verringerung der P-Gehalte im Boden. Die Wirkung dieser Maßnahme ist mit 5-10 Jahren mittelfristig angelegt. Wichtig ist vor allem, organische Dünger nur zu Zeiten mit hohem Pflanzenbedarf auszubringen.
Abschwemmung
Bodenschadverdichtungen, eine schlechte Bodenstruktur oder auch Wassersättigung können dazu führen, dass Niederschlagswasser nicht schnell genug in den Boden versickern kann. Das sich an der Bodenoberfläche aufstauende Niederschlagswasser steht somit längere Zeit in Kontakt mit der Ackerkrume. Es stellen sich insbesondere bei Böden mit einer hohen P-Versorgungsstufe (C, D) hohe Gehalte an gelöstem Phosphor im Stauwasser ein. Wird dieses, z.B. über Bedarfsgrüppen, direkt in den Vorfluter geleitet, ist ein erhöhter P-Eintrag in die Gewässer die Folge. Die Gefahr einer Abschwemmung bei direktem Oberflächenabfluss nach der Ausbringung (flüssiger) organischer Wirtschaftsdünger ist im zeitigen Frühjahr besonders hoch, wenn der Boden wassergesättigt oder aus anderen Gründen nicht aufnahmefähig ist. Im Gegensatz zur Erosion kann es bereits bei gering geneigten Flächen zu Einträgen in Oberflächengewässer kommen.
Um den Nährstoffeintrag über diesen Pfad zu reduzieren, empfehlen sich folgende Maßnahmen:
- Vermeidung einer direkten Einleitung von oberirdischen Abfluss in die Gräben bzw. Vorfluter
- Verbesserung der Dränfähigkeit: eine intakte Dränung vermindert den Oberflächenabfluss
- Einbau von Dränagen bei mineralischen Böden, sofern ein geeigneter Vorfluter vorhanden ist. Vor allem die eisenhaltigen Sandböden sind gute Phosphorfilter
- Ausbringung von Düngemitteln nur bei aufnahmefähigen Böden und zu einem Zeitpunkt, wenn die Gefahr der Abschwemmung nicht mehr gegeben ist
- Anlage von Infiltrationsarealen oder von Pufferstreifen (Gewässerrandstreifen) entlang von Gewässern
Erosion
Der Abtrag von Boden kann einerseits durch Wind und andererseits durch Wasser erfolgen. Mit den verlagerten Bodenpartikeln ist ein Eintrag des partikelgebundenen Phosphors in die Vorfluter möglich und trägt damit zur Erhöhung der Phosphatgehalte in den Oberflächengewässern bei. Insbesondere der Prozess der Wassererosion ist bundesweit als wesentlicher Eintragspfad partikelgebundener Phosphorfraktionen ermittelt worden.
Besonders wassererosionsgefährdet sind geneigte Ackerflächen mit schluff- und feinsandigen Böden ohne schützende Bedeckung durch Ackerkulturen oder organische Rückstände (u.a. Erntereste). Auch die Art der Bewirtschaftung hat einen großen Einfluss auf den potenziellen Bodenabtrag. Daher zählen beispielsweise konventionell mit dem Pflug bestellte schluffreiche Lößböden bis zur Ausbildung einer schützenden Pflanzendecke als besonders erosionsgefährdet.
Nur wer die Erosionsgefährdung seiner Ackerflächen kennt, kann gezielt gegensteuern und seine Bewirtschaftung anpassen. Erodierte Partikel können auch in Gräben sehr weit transportiert werden. Damit können auch gewässerferne Flächen zu P-Einträgen erheblich beitragen. Maßnahmen zur Vermeidung von Bodenerosion reduzieren nicht nur den Eintrag von Nährstoffen in die Oberflächengewässer, sondern verringern ebenfalls den Verlust fruchtbarer Oberböden und dienen damit dem Bodenschutz. Die Auswahl der geeigneten Vorsorgemaßnahmen, vorrangig gegen Wassererosion, sollte standortbezogen, beispielweise im Rahmen einer gezielten Oberflächengewässerschutzberatung, zusammen mit dem Landwirt erfolgen. Grundsätzlich stehen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung, die zum Teil im Rahmen verschiedener Förderprogramme förderfähig sind (Tabelle 1).
Falls Sie im Beratungsgebiet „Mittlere Ems Süd Flächen“ bewirtschaften und Interesse an einer Teilnahme an der Oberflächengewässerberatung haben, melden Sie sich gerne bei uns. Neben den Angaben zu Ansprechpartnern erhalten Sie weitere Informationen zum Beratungsangebot auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (www.lwk-niedersachsen.de; webcode 01021573).
Maßnahme | Erosion (Wasser) |
Abschwemmung |
Direkteintrag |
Konservierende Bodenbearbeitung (pfluglose Bestellung, Mulchsaat, Direktsaat, Strip-Till-Verfahren (Streifenbearbeitung) -->dauerhafte Bodenbedeckung |
x | ||
Erhöhung der Aggregatstabilität durch Zufuhr organischer Substanz und Kalkung | x | x | |
Minimierung der Zeitspannen ohne Bodenbedeckung, u.a. durch Fruchtfolgegestaltung, Zwischenfrüchte sowie Untersaaten (mehr Winterungen, weniger Reihenkulturen) (Zwischenfrüchte und Untersaaten als ökologische Vorrangfläche (öVF) anrechenbar) |
x | ||
Dauerbegrünung besonders gefährdeter Acker(teil)flächen bzw. Hangdellen und –rinnen (Fahrgassen, Tiefenlinien,…) (als AUM BS71 in der Kulisse Bodenschutz förderfähig) | x | ||
Bewirtschaftung quer zum Hang (Gefälle) | x | (x) | |
Schlagunterteilung bzw. Hanggliederung durch Fruchtartenwechsel oder Anlage quer zum Gefälle laufender Grün- sowie Flurgehölzstreifen --> Reduzierung der erosiven Schlaglänge |
x | ||
Verbesserung der Wasseraufnahmefähigkeit und Wasserführung der Flächen (Behebung von Strukturschäden/ Bodenverdichtung, Tiefenlockerung, Dränung) |
x | x | |
Umwandlung von Acker zu Grünland (in besonders sensiblen Bereichen) | x | ||
Anlage von Fanggräben zur Abführung des Oberflächenabflusses | x | ||
Anlage von Gewässerschutzstreifen (AUM BS72, öVF) | x | x | x |
angepasste bzw. reduzierte Düngung | x | x | |
Gülleinjektion | x | x |
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