Das Beratungsgebiet - das Einzugsgebiet des Dümmers/ der Oberen Hunte
Mit einer freien Wasserfläche von etwa 12 km² ist der Dümmer der zweitgrößte Binnensee Niedersachsens und bundesweit das flachste Gewässer im Vergleich großer Seen mit mehr als 6 km² Fläche.
Der Dümmer wird von der südlich einmündenden Hunte gespeist, die seit der Umleitung des Bornbaches ein Einzugsgebiet (EZG) von etwa 324 km² aufweist. Rund 48 km² des EZG befinden sich in Nordrhein-Westfalen. Im EZG beträgt die Gesamtlänge der Gewässer II. Ordnung 243 km, die Länge der Gewässer III. Ordnung 450 km. Die Unterhaltung der Gewässer erfolgt durch den Unterhaltungsverband Obere Hunte Nr. 70. Der Mittellandkanal durchquert das EZG und trennt die Geestniederung von den Gebirgslandschaften (Kalkrieser Berg, Wiehengebirge).
Der Dümmer steht im Eigentum des Landes Niedersachsen und wird seit seiner Eindeichung in den 1950er Jahren auch als Hochwasserrückhaltebecken genutzt. Neben seinen wichtigen ökologischen Funktionen mitsamt der umliegenden Vogel- und Naturschutzflächen in der Dümmerniederung hat der See enorme Bedeutung für vielfältige touristische Aktivitäten sowie für die Fischerei. Die Wasserqualität des Dümmers wird maßgeblich durch die Güte der zufließenden Hunte beeinflusst.
Im EZG liegen vor allem Bodentypen wie Gleye, Gley-Podsol, Braunerden und Parabraunerden vor.
Auf niedersächsischer Seite werden ca. 16.770 ha landwirtschaftlich genutzt, davon 86% ackerbaulich, 13% als Grünland und 1% als Sonderkulturen (Stand 2017). Nach Information der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen werden im westfälischen Bereich etwa 3.955 ha landwirtschaftlich genutzt (ca. 90% ackerbauliche Nutzung, Stand 2017).
Kontakte
Raimund Esch
Berater Gewässerschutz
Freiwillige Gewässerschutzmaßnahmen im Einzugsgebiet des Dümmers in 2024
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Drittmittelprojekte
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