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Tiertransport durch Landwirte: Befähigungsnachweis und Transportzulassung vorhanden?

Webcode: 01035325
Stand: 07.05.2019

Nach der Tiertransportverordnung müssen auch alle Landwirte bzw. Tierhalter, die ihre Nutztiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde teilweise) über 65 km in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit transportieren, einen Befähigungsnachweis vorweisen können. Dies gilt auch für den Transport eigener Nutztiere in eigenen Fahrzeugen.

Tiertransporter
TiertransporterHeidi Meine-Schwenker
Für Tierhalter, die einen berufsqualifizierenden Abschluss als Landwirt, Pferdewirt, Tierwirt oder ein Hochschulstudium im Bereich Landwirtschaft oder Tiermedizin ab 2007 erworben haben, gilt die Qualifikation mit ihrer Ausbildung als erworben und sie erhalten den Befähigungsnachweis mit Vorlage des Abschlusszeugnisses bei ihrem zuständigen Veterinäramt. Alle anderen Personen müssen vorab einen entsprechenden Lehrgang absolvieren.

Da die Schwelle von 65 km (Versandort bis zum Bestimmungsort) gerade bei Zuchttierkäufen und –verkäufen schnell überschritten ist, wird besonders den jungen Landwirten etc. dringend empfohlen, umgehend nach Beendigung der Ausbildung den Befähigungsnachweis bei Ihrem Veterinäramt zu beantragen. Der Befähigungsnachweis ist in der Regel nicht befristet.

Für Tiertransporte über 65 km und bis 8 Stunden Dauer (12 Stunden sofern nur in Deutschland gefahren wird) ist zusätzlich eine Zulassung als Transportunternehmer (Typ 1) notwendig. Diese Zulassung beantragt der Betriebsleiter als Inhaber des Transportfahrzeugs. Dies ist eine allgemeine Zulassung, die sich nicht auf ein konkretes Fahrzeug bezieht. Wichtig: die Zulassung als Transportunternehmer ist auf 5 Jahre befristet und ist somit alle 5 Jahre wieder neu zu beantragen!

Bei den darüber hinausgehenden langen Beförderungen (> 8 Stunden) dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die technisch dafür zugelassen sind und besondere Anforderungen erfüllen müssen. Hier ist eine Zulassung als Transportunternehmer Typ II erforderlich. Dies betrifft eher die Fahrzeuge des gewerblichen Viehhandels.

Weiterhin sind auch von Landwirten bei den Transporten über 65 km und bis zu 8 bzw. 12 Stunden innerstaatlich Transportpapiere mitzuführen. Diese sollen allgemeine Angaben zu Herkunft und Eigentümer der Tiere, Versandort, Tag und Uhrzeit des Beginns der Beförderung, Bestimmungsort und voraussichtliche Dauer der Beförderung beinhalten.

Befähigungsnachweis und Zulassung als Transportunternehmer1 sind als Begleitdokumente mitzuführen. Das Vorhandensein der entsprechenden Dokumente wird bei Auktionen etc. durchaus von Veterinären geprüft.