Informationen und Antrag zur Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer Bildungsabschlüsse (BQFG)
Worum geht es?
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK Niedersachsen) ist ab 1.1.2025 bundesweit die zuständige zentrale Stelle zur Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer landwirtschaftlicher-, forstwirtschaftlicher, gartenbaulicher und hauswirtschaftlicher Berufe gem. § 8 des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG).
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz soll Fachkräften, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Personen mit einem im Ausland erworbenen, staatlich anerkannten Berufsabschluss können beantragen, dass ihr Abschluss bewertet und mit einem entsprechenden deutschen Abschluss (= Referenzberuf) verglichen wird.
Für Betriebe wird damit transparent welche Qualifikationen Bewerber*innen aufweisen. Damit können ihnen entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten werden. Für Personen aus sogenannten Drittsaaten (= Staaten außerhalb der EU) ist eine Beschäftigung nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz möglich. Die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen ist hierbei keine Voraussetzung, allerdings bringt sie einige aufenthaltsrechtliche Vorteile mit sich.
Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung gemäß dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG) können alle Personen stellen, die im Ausland einen staatlich anerkannten Beruf erlernt und erfolgreich mit einer Prüfung abgeschlossen haben. Der Antrag kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus gestellt werden.
Hier erfahren Sie für welche Ausbildungsberufe wir zuständig sind.
Wie läuft das Verfahren ab ?
Hierfür muss ein Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung gestellt werden. Nach Eingang des Antrages und aller erforderlichen Dokumente wird geprüft, ob wesentliche Unterschiede zwischen dem ausländischen und einem deutschen Berufs- oder Fortbildungsabschluss wie z. B. einer Meisterprüfung bestehen. Hauptkriterium für den Vergleich sind Ausbildungsdauer und -inhalte sowie nachgewiesene Berufspraxis in dem Referenzberuf. Sofern Dokumente nicht oder nur unvollständig vorhanden sind, können weitere Angaben in einem ergänzenden Fragebogen erfolgen. Nach der Prüfung wird ein formaler Bescheid erstellt, welcher Auskunft gibt, ob ein ausländischer Berufsabschluss einem deutschen Referenzberuf ganz, teilweise oder nicht entspricht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit in deutscher Sprache (Lebenslauf)
- Kopie des Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis des im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses mit deutscher Übersetzung
- Nachweis über sonstige erworbene Befähigungsnachweise mit deutscher Übersetzung
- Nachweise über die aufgeführte einschlägige Berufserfahrung mit deutscher Übersetzung
Welche Kosten entstehen?
Der Gebührenrahmen ist im Gebührenverzeichnis der Landwirtschaftskammer Niedersachsen festgelegt. Für die Feststellung von Gleichwertigkeiten (nach BQFG) wird eine Gebühr von 450,- € erhoben. Diese ist vor der Erstellung des Bescheids zu entrichten und kann bei deutlichem Mehraufwand der Bearbeitung (z.B. bei Täuschungsversuchen) bis zu 600,- € betragen.
Wie sind wir zu erreichen?
Für Fragen rund um die Anerkennung ausländischer landwirtschaftlicher-, forstwirtschaftlicher, gartenbaulicher und hauswirtschaftlicher Berufe stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns täglich unter folgender Mailadresse:
Außerdem sind wir telefonisch in der Zeit von 9:00–12:00 und von 13:00-15:00 Uhr zu erreichen:
montags und mittwochs:
04141 5198-23 (Frau Dorothee Peiper)
dienstags und donnerstags:
0441 801-629 (Frau Lisa Higgen-Adamla)
Wo finden Sie weitere Informationen?
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Kontakte
Lisa Higgen-Adamla
Ausbildungsberaterin Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Dorothee Peiper
Ausbildungsberaterin Beruf Gärtner/Gärtnerin und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
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