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Pferdezucht – Was kommt an "Schreibkram" auf mich zu?

Webcode: 01036856
Stand: 28.05.2020

Der Entschluss, Pferde zu züchten, ist oftmals schon gefallen. Nun stellen sich viele Fragen, auf die hier versucht wird, Antworten zu geben. Es ist egal, warum ich mit dem Züchten beginne, ob als Hobby für den eigenen Bedarf oder zum Verkauf.

Fohlen an Fohlenschau
Fohlen an FohlenschauLWK Niedersachsen

Mitgliedschaft

Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Zucht ist die Mitgliedschaft in einem Pferdezuchtverband (ZV) bzw. einer Zuchtorganisation. Die Pferdezuchtverbände sind nach dem Tierzuchtgesetz anerkannt und müssen zahlreiche Regeln befolgen, die auch Auswirkungen auf die Züchter haben. Je nach Rasse kommen unterschiedliche ZV in Frage. Es gibt ZV, die sich um eine oder wenige Rassen kümmern, z. B. Hannoveraner, Oldenburger, Trakehner, Ostfriesisches/Alt-Oldenburger Pferd. Andere ZV betreuen mehrere Rassen, wie z. B die Pony- und Kleinpferdezuchtverbände, das Stammbuch für Kaltblutpferde Niedersachsen, der Zuchtverband für deutsche Pferde. Man sollte sich vor dem Beginn der Zucht informieren, welcher ZV die gewünschte Rasse betreut. Es gibt Rassen, die nicht von den niedersächsischen ZV betreut werden (besonders bei den Pony-, Kleinpferd- und „Sonstigen Rassen“). Eine Suche nach den entsprechenden ZV kann über www.tgrdeu.genres.de erfolgen. Allgemeine Informationen über die Pferdezuchtverbände findet man auch unter https://www.pferd-aktuell.de/zucht. Für Pferde, deren Registrierung über einem ZV erfolgt ist, wird ein Equidenpass ausgestellt, auf dessen Vorderseite die Anschrift des betreffenden ZV steht, der Vermerk „Equidenpass – Abstammungsnachweis“ und der Passus „Inklusive Zuchtbescheinigung“.

Eintragung der Stute

Um für ein Fohlen einen Abstammungsnachweis zu erhalten, muss die Mutterstute in einem Zuchtbuch eines ZV eingetragen sein. Die Zuchtbescheinigung muss bei der Eintragung der Zuchtstute vorgelegt werden. Die Eintragung der Stute in ein Zuchtbuch ist u. a. abhängig von der Rasse, der Abstammung und der Beurteilung des Pferdes. Meistens wird mit der Methode der Reinzucht gearbeitet, es sind aber bei den verschiedenen Rassen auch „Veredler-Rassen“ einsetzbar. Welche Rassen bei der Anpaarung der Stute eingesetzt werden dürfen, ersieht man aus den Zuchtprogrammen der verschiedenen Rassen. Die Zuchtprogramme sind im Internet auf der Homepage des jeweiligen ZV meistens unter der Rubrik „Satzung“ zu finden. Die Eintragung einer Stute in das Zuchtbuch ist ab dreijährig möglich. Bei der Eintragung werden Noten vergeben für den Körperbau der Stute, den Schritt, den Trab (bei manchen Rassen auch den Galopp) und die Korrektheit des Ganges. Bei den meisten ZV werden die Stuten an der Hand auf einer Dreiecksbahn vorgeführt. Spätestens im Jahr der Geburt eines Fohlens muss die Stute im Zuchtbuch eingetragen sein. Für besonders qualitätvolle Stuten können die ZV Prämien vergeben. Dazu gehören je nach Rasse und ZV z. B. die Titel Staatsprämienanwartschaft, Prämienstute, Sternstute oder Angeldstute. 

Bedeckung der Stute

Wenn eine Stute bereits bei einem ZV im Zuchtbuch eingetragen ist, erhält der Züchter zu Beginn eines jeden Jahres einen Deck-/Besamungsschein zugesandt. Dieser muss dem Hengsthalter vor der Bedeckung übergeben werden. Für nicht eingetragene Stuten nutzen viele Hengsthalter Blankoformulare, auf denen dann die Daten der Stute und der Bedeckung/Besamung eingetragen werden. Bei vielen ZV müssen diese Belege bis zum Ende des Deckjahres an den entsprechenden ZV geschickt werden. Der Züchter erhält eine Durchschrift des Beleges. Die Daten des Deckscheins werden dann vom ZV für die Erstellung einer Abfohlmeldung verarbeitet, die dem Züchter im darauffolgenden Jahr zugeschickt wird Bei vielen ZV kann diese Datenübermittlung auch per Internet vorgenommen werden.

Registrierung des Fohlens

Nach der Abfohlung der Stute muss der Züchter das Datum der Geburt und weitere Informationen über das Fohlen (Geschlecht, Farbe) dem ZV melden. Diese Daten bilden die Grundlage für die spätere Ausstellung einer Zuchtbescheinigung sowie des Equidenpasses.

Zuchtbescheinigung

Für die Ausstellung eines Abstammungsnachweises oder einer Geburtsbescheinigung findet man in den Zuchtprogrammen für die verschiedenen Rassen unterschiedliche Anforderungen. Die Fohlen werden bei Fuß der Mutter einem Beauftragten des ZV vorgestellt. Bei der Vorstellung wird es identifiziert mit der Aufnahme des Geschlechts, der Farbe und der Abzeichen. Das Fohlen wird mit einem Mikrochip in der linken Halsseite versehen. Jedes Fohlen erhält eine 15stellige Lebensnummer (universelle Equiden-Lebensnummer - Unique Equine Lifenumber - UELN). Aus der Lebensnummer kann man u. a. das Ursprungsland (z. B. Deutschland DE oder 276), den ZV und das Geburtsjahr erkennen.

Nach Aufnahme aller Daten wird ein Equidenpass erstellt. Dieser dient als Dokument zur Identifizierung von Pferden nach der Vieh-Verkehrs-Verordnung. Grundsätzlich gelten Equiden als „zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr bestimmt“. Das heißt aber nicht, dass das entsprechende Tier geschlachtet werden muss. Im Abschnitt II Teil II des Equidenpasses kann der Eigentümer oder sein Vertreter auch unwiderruflich festlegen, dass das Tier „nicht zur Schlachtung für den menschlichen Verkehr bestimmt“ zugelassen ist. Neben dem Equidenpass erhält der Züchter auch eine Eigentumsurkunde für das Fohlen. Beim Verkauf eines Pferdes müssen sowohl der Equidenpass als auch die Eigentumsurkunde dem neuen Eigentümer übergeben werden. Ist das Pferd nur zur Aufzucht oder Ausbildung bei einem anderen Betrieb, ist nur der Equidenpass mitzugeben. Nach dem Tod des Tieres wird der Equidenpass an den ausstellenden Verband zurückzugeben.

Für Pferde, die nicht durch einen ZV registriert werden (nicht registrierte Equiden), werden sogenannte „Grüne Pässe“ ausgestellt. Das Pferd muss dafür mit einem amtlich ausgegebenen Transponder (Mikrochip) gekennzeichnet werden. Erst dann kann ein Equidenpass erstellt werden. In Niedersachsen ist dafür das vit (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden), zuständig. Hier kann man (wenn eine Registrierung bei der Tierseuchenkasse vorliegt – übrigens für jeden Pferdehalter eine Verpflichtung!) einen Transponder bestellen. Der Transponder wird normalerweise von einem Tierarzt implantiert, der dann auch über ein entsprechendes Formular den Equidenpass beantragt.