Containerkultur ist ordnungsgemäße Landwirtschaft - eine unendliche Geschichte
Wer kennt sie nicht, die Filmkomödie "Und täglich grüßt das Murmeltier" aus dem Jahre 1993. Der Schauspieler Bill Murray "hängt" in der Komödie als Wettervorhersager in einer Zeitschleife fest, die Dinge wiederholen sich. Ähnlich ergeht es mir – seit Ende der 1980er Jahre im Dienst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen - mit der Frage nach der Containerkultur.
Seit Anfang der 1990er Jahre werden regelmäßig wiederkehrend von Seiten der Umweltverbände oder der Verwaltungen, meist Naturschutzbehörden und Bauverwaltung, Fragen zur Containerkultur aufgeworfen: Entspricht die Produktion von Gehölzen im Container eigentlich der ordnungsgemäßen Landwirtschaft? Existiert im Boden unter der „Folie“ von Containerkulturflächen noch Leben? Ist das Überschusswasser der Bewässerung mit Pflanzenschutz- und Düngemitteln belastet? Die Sonderkultur Containerpflanze ist eine Intensivkultur, geht das nicht auf Kosten der Umwelt? Solche und ähnliche Fragen werden immer wieder aufs Neue gestellt.
Kultur-, nicht Stellfläche
Zunächst zur Begrifflichkeit, denn hier kommt es bei Personen, die nicht in der gärtnerischen Praxis zuhause sind, gelegentlich bis oft zu Missverständnissen. Die Kulturfläche, auf der beispielsweise ein Baumschulgärtner Ziergehölze im Topf oder Container (ab zwei Liter Topfvolumen) erzeugt, wird als Containerkulturfläche bezeichnet. Landläufig hört man häufig aber auch den Begriff Containerstellfläche oder verkürzt Stellfläche. Dies führt zu Missverständnissen, denn unter Containerstellfläche versteht ein Laie eine Stellfläche z. B. für Wohncontainer, Bürocontainer, Glascontainer, Müllcontainer etc. Wer käme auf die Idee, dass hier Pflanzen produziert werden? Auf einer Kulturfläche ist es klar. Es wäre daher wünschenswert, sich zur Vermeidung von Missverständnissen einheitlich auf die Bezeichnung Containerkulturfläche zu einigen.
Topf oder Container
Was ist nun eigentlich ein Container? Die Containerkultur umfasst die bodenungebundene Anzucht von Pflanzen/Gehölzen in substratgefüllten Kulturgefäßen. Bei einem Topfvolumen von über zwei Litern Inhalt spricht man im Gartenbau bzw. der Baumschule von Containerpflanzen, bei weniger als zwei Litern Inhalt von Topfpflanzen. Die Anzucht dieser Containerpflanzen erfolgt zum einen geschützt in Glas- und Foliengewächshäusern oder zum anderen ungeschützt, also im Freiland, auf speziellen Containerkulturflächen, häufig etwas irreführend wie bereits ausgeführt auch als Containerstellfläche bezeichnet. In der Praxis sind unterschiedlichste Systeme der Containerkulturflächen verbreitet. Unter anderen beschreibt das KTBL-Heft 121: „Bewässerungs- und Düngungssysteme im Gartenbau“ ausführlich die verschiedenen Systeme.
Wasserrückführung
In den Baumschulen des Bundesgebietes ist der Großteil der Containerkulturflächen mit einer Wasserrückführung für überschüssiges Beregnungswasser und für Niederschlagswasser ausgelegt. Im Detail variiert der Flächenaufbau von Betrieb zu Betrieb, das Prinzip ist in der Regel aber gleich. Die Kulturflächen sind mit einer Folie und/oder Bändchengewebe ausgelegt. Die Fläche selbst ist mit Dach- oder V-Profil nivelliert. Damit kann Niederschlags- und überschüssiges Beregnungswasser in ein Wasservorratsbecken oder den Bewässerungsteich abgeführt werden. Bei Bedarf wird der Bewässerungskreislauf mit Grundwasser aufgefüllt. Dieses System mit der Wasserrückführung bietet den großen Vorteil, dass die Wasserentnahme aus dem Grundwasserkörper minimiert werden kann. Ein ganz entscheidender Vorteil auch bei der Frostschutzberegnung bei Spätfrösten im Frühjahr oder bei Frühfrost im Herbst vor dem Triebabschluss der Baumschulgehölze. Bei der Frostschutzberegnung muss auf Überschuss beregnet werden. Dieses Wasser steht später durch die Rückführung auch der Bewässerung zur Verfügung. Für einige wenige Kulturen ist aus phytosanitären Gründen die Wasserwiederverwendung nicht zu empfehlen. Diese Kulturen werden in der Regel ausschließlich mit Grundwasser bewässert, das Überschusswasser steht dann meist den übrigen Gehölzen des Betriebes ressourcenschonend zur weiteren Bewässerung zur Verfügung.
Moderne Containerkulturflächen werden gelegentlich mit einer Dränschicht, z. B. aus Lava, zwischen Folie und wasserdurchlässigem Bändchengewebe versehen. Diese Dränschicht dient dazu, insbesondere bei empfindlichen Gehölzen eine Staunässebildung auf der Kulturfläche zu verhindern. Bei Starkregenereignissen fungiert diese Schicht als Puffer und vorübergehend auch als Wasserspeicher.
Vorteile der Containerkultur
Die Containerkultur ermöglicht den Produktionsbetrieben einen ganzjährigen Verkauf ihrer Erzeugnisse. Im Gegensatz dazu ist ein Pflanzenversand bei bodengebundener Erzeugung während der Vegetationszeit (Mai bis September) kaum möglich. Neben dem Vorteil der ganzjährigen Vermarktung bestehen bei der Containerkultur auch umweltrelevante Vorteile. So hat die Folienabdeckungen der Containerkulturfläche eine Mulchwirkung. Damit wird ein Beikrautbewuchs auf der Kulturfläche unterbunden. Der Einsatz von Herbiziden kann dadurch weitestgehend unterbleiben. In der Containerkultur kann die Pflanzenernährung im Wesentlichen über spezielle Langzeitdünger im Kultursubstrat gezielt erfolgen. Die Nährstoffe werden hierbei bedarfsgerecht im Laufe der Vegetationszeit in den Wurzelraum abgegeben und von der Pflanze aufgenommen. In geringem Umfang können im Substrat gelöste Nährstoffe bei Starkregenereignissen ausgespült werden. Dieser geringe, ausgewaschene Nährstoffanteil steht bei Containerkulturflächen mit rezirkulierendem Bewässerungssystem der Kulturpflanze später wieder zur Verfügung. Die Landwirtschaftskammer Weser-Ems hat Mitte der 1990er Jahre über vier Jahre Baumschulen mit Containerkulturflächen untersucht und konnte dabei keine nennenswerten Rückstände im Rücklauf des Prozesswassers feststellen.
Keine geschlossenen Systeme im Freiland
Containerkulturflächen mit Wasserrückführung werden häufig als geschlossene Systeme bezeichnet. Dies ist falsch, denn das System kann im Freiland nicht geschlossen sein, von außen kommt Niederschlagswasser hinein. Dies System kann aber als wassersparend bezeichnet werden. Natürliche Niederschläge, welche oft über Dränung u. a. in der Vorflut landen, können bei entsprechender Speichergröße weitestgehend aufgefangen werden. Die Wasserentnahme aus dem Grundwasserkörper wird dadurch deutlich minimiert.
Bodenleben
Nun zu der Frage, besteht noch Bodenleben unter der Containerkulturfläche oder ist dieser Boden irreversibel geschädigt? Je nach baulicher Ausführung sind die Containerkulturflächen in der Regel rückbaufähig, es sei denn, es werden umfangreiche Tiefbauarbeiten mit Entsorgung der Mutterbodenauflage vorgenommen.
Von der Landwirtschaftskammer Weser-Ems wurden hierzu ebenfalls bereits Mitte der 1990er Jahre umfangreiche Untersuchungen vorgenommen. Unter anderem wurde in Zusammenarbeit mit der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) in Braunschweig (heute Thünen-Institut) über einen Untersuchungszeitraum von zwei Jahren ein sogenannter Recovery-Test durchgeführt. Dabei wurde die Wirkung von Folienabdeckungen auf die Bodenmikroflora untersucht. Auch bei langjähriger Folienabdeckung (zwölf Jahre) konnte keine nachhaltige Schädigung der Mikroflora im Boden durch die Folienabdeckung festgestellt werden. Ein Rückbau dieser Flächen zur herkömmlichen Bodenertragsnutzung (z. B. Ackerbau) ist an solchen Standorten problemlos möglich.
In einem Gespräch mit Behördenvertretern wurde unlängst behauptet, der Boden unter der Abdeckung sei tot. Dies ist eindeutig nicht der Fall! In diesem Gespräch wurde dann auch über die ökologische Wertigkeit der „künstlichen“ Vegetation „Zierpflanze“ gesprochen und festgestellt, die Wertigkeit läge bei Null! Damit wäre eine Containerkulturfläche gleichzusetzen mit der ökologischen Wertigkeit eines Schotterparkplatzes. Was für eine Aussage! Es werden hier unter anderen sehr viele Pflanzen erzeugt, die auch sehr vielen Lebewesen wie Bienen und übrigen Insekten sowie der Vogelwelt eine Lebensgrundlage bieten!
Ordnungsgemäße Bodennutzung
Kommen wir zum Abschluss zur Frage: „Handelt es sich bei einer Containerkultur um eine ordnungsgemäße gartenbauliche Bodennutzung?“ – Diese Frage ist zweifelsohne mit ja zu beantworten. Bei der Containerkultur handelt es sich um eine Form der bodenungebundenen Pflanzenerzeugung, wie wir sie heute überwiegend im Zierpflanzenanbau, der Staudenproduktion, einem Teil des Beerenobstanbaus, dem Gemüseanbau, dem Pilzanbau und der Baumschule sowohl im geschützten als auch im ungeschützten Anbau vorfinden.
Hierzu wird im Kommentar zum BauGB von Ernst et al. ausgeführt1: „Auch durch die weitere Änderung des § 201 im BauGB 1986 wurde für die gartenbauliche Erzeugung nicht (mehr) die unmittelbare Bodennutzung verlangt; auch die Pflanzenerzeugung in Containern (Behältern) gehört damit zur Landwirtschaft, auch wenn der Boden nicht von eigenen Betriebsflächen stammt, oder wenn Ersatzstoffe verwendet werden. Die gartenbauliche Erzeugung ist somit auch gegeben bei nicht unmittelbarer Bodenertragsnutzung...“2
Fazit
Zusammengefasst bleibt festzustellen:
- Bei der Produktion von Gehölzen in Containerkultur handelt es sich um ordnungsgemäße Landwirtschaft bzw. ordnungsgemäße gartenbauliche Bodennutzung.
- Die Erzeugung von Containerpflanzen bietet u. a. umweltrelevante Vorteile insbesondere in Bezug auf Wasserverbrauch, Pflanzenschutz und Düngung.
- Die Containerkulturflächen sind in der Regel problemlos rückbaufähig.
- Eine Genehmigungspflicht für den Bau von Containerkulturflächen kann nicht bestehen, zumal der Bau von Glas- und Foliengewächshäusern bis 5 m Firsthöhe in einigen Bundesländern generell für land- und forstwirtschaftliche Betriebe verfahrensfrei ist.
Die Containerkultur ist eine Intensivkultur, aber nicht, wie vielfach behauptet, durch intensive Düngung, Pflanzenschutz und Ressourcenverbrauch. Die Containerkultur ist, wie viele andere Sonderkulturen des Gartenbaus auch, eine sehr arbeitsintensive Kultur. Natürlich werden bei der Pflanzenerzeugung auch Ressourcen verbraucht, jeder kennt die Diskussionen um Wasserverbrauch und den Torfersatz. Aber die Gärtner erzeugen Pflanzen, lebendes Grün, das am Endstandort, egal ob auf der Fensterbank, der Terrasse, im Garten, im öffentlichen Grün oder in Wald und Flur Lebensräume, nicht nur für den Menschen, schaffen!
Erstveröffentlichung: TASPO, 17.07.2020
Quellen:
1Ernst, Zinkahn, Bielenberg, Krautzberger: Baugesetzbuch - Kommentar, 138. Auflage. 2020, C.H.BECK. ISBN 978-3-406-38165-2, Seite 70 RN 23, Abs. 2
2OVG Lüneburg, Urt. vom 12.11.1992 – 1 L 248.89 -, AgrarR 1993, 330 = NuR 1993, 395 = RdL 1993, 259 = UPR 1993, 154
Kontakte
Ralf Lüttmann
Berater Träger öffentl. Belange/Baurecht, Betriebswirtschaft im Gartenbau, Baumschulproduktion, Sozioökonomie
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