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Fachagrarwirt Baumpflege - Bachelor Professional Baumpflege

Webcode: 01037535

Wir informieren an dieser Stelle über die  Prüfung und das Zulassungsverfahren. 
Sie können sich jederzeit auch gerne telefonisch beraten lassen.

Prüfungsinteressierte für die Prüfung 2025/2026 können sich unter Angabe ihrer kompletten Kontaktdaten in eine Interessentenliste aufnehmen lassen (E-mail siehe unten) und ihre Unterlagen einreichen. Sie erhalten ab 01.03.2025 schrittweise nähere Informationen zum Prüfungsablauf. Eine Zulassung ist damit noch nicht verbunden. 

Das komplette Anmeldeverfahren für die Prüfungssaison 2025/2026 beginnt am 01.05.2025 und endet am 15.06.2025. Im Vorfeld werden die personalisierten Zulassungsanträge zugemailt.

Aus organisatorischen Gründen ist die Zahl der Prüfungsplätze begrenzt. Wenn es mehr Zulassungsanträge als Prüfungsplätze gibt, wird eine Warteliste geführt.

Zulassungen erfolgen vorassichtlich im Juli 2025.

 

 


Prüfung nach der alten Verordnung - bis 2021: Geprüfter Fachagrarwirt/Geprüfte Fachagrarwirtin - Baumpflege und Baumsanierung

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat bisher als zuständige Stelle gemäß § 56 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) Prüfungen zum Abschluss "Geprüfter Fachagrarwirt/Geprüfte Fachagrarwirtin - Baumpflege und Baumsanierung" durchgeführt. 

Am 01.01.2021 ist eine neue Verordnung  in Kraft getreten ("Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/r Fachagrarwirt/in Baumpflege - Bachelor Professional Baumpflege"). Neubewerber*innen werden ausschließlich nach der neuen Verordnung geprüft werden.  Gemäß §25 (2) der neuen Verordnung gilt:

Für Prüfungsteilnehmer*innen, die ihre Prüfung vor dem 01.01.2021 in Niedersachsen begonnen haben,
bzw. ihre Wiederholungsprüfung innerhalb von 2 Jahren nach Nichtbestehen ablegen, gilt weiterhin die alte Verordnung.

Diese Prüfungen werden durchgeführt und führen zum anerkannten Abschluss
Geprüfte/r Fachagrarwirt/in Baumpflege und Baumsanierung.


 

Geprüfte/r Fachagrarwirt/in Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen führt gemäß § 56 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) Fortbildungsprüfungen durch. Sie ist zuständig für Prüfungsbewerber/innen, die in Niedersachsen ihren Hauptwohnsitz haben oder in einem Arbeitsverhältnis stehen bzw. selbstständig sind oder an einer niedersächsischen Fortbildungsmaßnahme teilgenommen haben.

Ab dem 01.01.2021 hat die „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/r Fachagrarwirt/in Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege“ (Fachagrarwirt-Baumpflege-Prüfungsverordnung – FABaumPflPrV) vom 2. Dezember 2020 Gültigkeit.

 



Gliederung und Inhalte der Prüfung 

Die Prüfung umfasst die folgenden Prüfungsteile und -leistungen:

  1.  Baumdiagnose und Baumpflegemaßnahmen
    1.  Arbeitsprojekt, Bearbeitungszeit 6 Monate + Prüfungsgespräch 60 Min.
    2.  Arbeitsprobe (Baumschadensdiagnose) inkl. Prüfungsgespräch 60 Min.
    3.  Schriftliche Prüfung 180 Min.
       
  2.  Betriebs- und Unternehmensführung
    1.  Fallstudie, Bearbeitungszeit 2 Tage + Prüfungsgespräch 45 Min.
    2.  Schriftliche Prüfung 180 Min.
       
  3.  Mitarbeiterführung und Personalmanagement
    1.  Fallstudie, Bearbeitungszeit 180 Min. + Prüfungsgespräch 30 Min.
    2.  Schriftliche Prüfung 150 Min.

 



Zulassungsvoraussetzungen 

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer in den Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftskammer Niedersachsen fällt, die Anforderungen des § 53c BBiG erfüllt und Folgendes nachweist:

  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Forstwirt/Forstwirtin, Gärtner/Gärtnerin oder Landwirt/Landwirtin ODER
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens dreijährige Berufspraxis ODER
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

Die Berufspraxis muss im engeren Sinne in Vollzeit in der Baumpflege abgeleistet worden sein.

  • Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Eine solche Einzelfallentscheidung trifft der zentrale Prüfungsausschuss.

Hinweis: Für den Erwerb der für die Prüfung erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bedarf es gemäß § 2 (3) FABaumPflPrV in der Regel eines Lernumfangs von insgesamt mindestens 1200 Stunden. Der Lerninhalt bestimmt sich nach den in der Verordnung genannten Anforderungen der jeweiligen Prüfungsteile. 
 



Zulassungsverfahren

Die Zahl der Prüfungsplätze ist aus organisatorischen Gründen begrenzt. 

Prüfungsinteressierte für die Prüfung 2025/2026 können sich unter Angabe ihrer kompletten Kontaktdaten in eine Interessentenliste aufnehmen lassen (E-mail siehe unten) und ihre Unterlagen einreichen.

Sie erhalten ab 01.03.2025 schrittweise nähere Informationen zum Prüfungsablauf und einen personalisierten Zulassungsantrag. Prüfungsbewerber*innen vorbehaltlich der Zulassung zur Prüfung weitere Informationen zur Prüfung in Teil I: Insbesondere zu den Mindestanforderungen an das Thema und den Umfang des Arbeitsprojektes sowie zu den  Bearbeitungs- und Dokumentationsvorgaben.

Das komplette Anmeldeverfahren für die Prüfungssaison 2025/2026 beginnt am 01.05.2025 und endet am 15.06.2025. Aus organisatorischen Gründen begrenzt. Es wird ggf. eine Warteliste geführt.

Zulassungen erfolgen vorassichtlich im Juli 2025.

Einzureichende Unterlagen: 

  • ausgefüllter und unterschriebener Zulassungsantrag
  • Lebenslauf

und

  • Kopie Zeugnis Abschlussprüfung Beruf Gärtner*in, Forstwirt*in, Landwirt*in 

    oder
     
  • Kopie Zeugnis Abschlussprüfung in einem anderen Beruf und
  • Kopien der Arbeitszeugnisse über 3jährige einschlägige Berufstätigkeit in der Baumpflege in Vollzeit und/oder
  • ggf. Nachweis der Selbstständigkeit (Gewerbeschein + jahresbezogene Umsatzerlöse Steuerbüro bzw. Dokumente, die belegen, dass Sie in Vollzeit Tätigkeiten in der Baumpflege durchführen)

oder

  • Kopien der Arbeitszeugnisse oder -bescheinigungen über Art, Dauer und Umfang der 5jährigen berufspraktischen Tätigkeiten in der Baumpflege in Vollzeit und/oder
  • ggf. Nachweis der Selbstständigkeit (Gewerbeschein + jahresbezogene Umsatzerlöse Steuerbüro oder andere Unterlagen, die dokumentieren, dass Sie im Vollerwerb in der Baumpflege tätig sind).

Bitte beachten Sie: Es können nur vollständige Unterlagen bearbeitet werden. 

 


 

Prüfungstermine 2024/25 (vorbehaltlich organisatorisch notwendiger Änderungen, aktualisiert am 14.03.2024).

Prüfungstermine 2025/2026 werden nach Festlegung veröffentlicht. 

 

 

Hinweis: Durch die Verordnung ergibt sich eine Prüfungsdauer von mindestens 8 Monaten. 

 



Prüfungsgebühren

Die jeweils geltenden Prüfungsgebühren für die Zulassung und die Durchführung der Prüfung können der Gebührenordnung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen entnommen werden. Gegenwärtig liegt die Gebühr bei 1.100 €. 
 


 

FAQ - Häufig gestellte Fragen zur neuen Verordnung und kurzgefasste Antworten für Sie.
 


Rechtsgrundlagen


Hinweis

Es wurde auf den Seiten des GaLaBau Camp ein Rahmenstoffplan mit Einschätzungen zum inhaltlichen Vorbereitungsumfang veröffentlicht.