FBG-Mitglied werden: gemeinsam stärker
Eine Gemengelage von Grundbesitzern und ihrer zersplitterten Waldflächen, die mühsame Bewirtschaftung und Erschließung und eine unklare Holzvermarktung – das ist häufig die Situation in Privatwäldern. Dem begegnen Waldbesitzer, indem sie sich in einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) zusammenschließen. Über Abläufe und Organisation berichtete Dieter Scholz, Bezirksförsterei Hils-Vogler-Ost in der Land & Forst 07/14.
Eine Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) ist die wohl häufigste Form eines privatrechtlichen, freiwilligen Zusammenschlusses von Grundbesitzern. Ihre Zwecke, nämlich Strukturmängel, wie geringe Flächengröße und ungünstiger Flächengestalt zu überwinden und eine effizientere Bewirtschaftung und verbesserte Holzernte- und -absatzmöglichkeiten herbeizuführen, sind in § 16 ff. des Bundeswaldgesetzes beschrieben. Eine amtliche Anerkennung erfolgt auf Antrag durch das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML). Soll sie die Rechtsform eines Vereins mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb gem. § 22 BGB haben, wird mit der Anerkennung gleichzeitig die Rechtsfähigkeit verliehen.
Zur Durchführung der satzungsgemäßen Aufgaben haben nahezu alle Forstbetriebsgemeinschaften einen Kooperationsvertrag mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) abgeschlossen,
die die forstfachliche Beratung und Betreuung der Mitglieder übernimmt. Hierfür steht das Forstfachpersonal im Geschäftsbereich Forst in den fünf Forstämtern und den 130 Bezirksförstereien zur Verfügung. FBGen sind zudem meist Mitglied im Waldbesitzerverband Niedersachsen, der als forstpolitisches Organ die Interessen gegenüber der Gesellschaft vertritt.
Zahlreiche Vorteile
Um die genannten Strukturnachteile für den Einzelnen bestmöglich überwinden zu können, bietet die FBG dem Mitglied
klare ökonomische Vorteile, z.B. bei der Holzvermarktung. Durch eine Bündelung zu größeren, attraktiveren Mengen und Sortimenten wird die Möglichkeit geschaffen, an den sich immer weiter konzentrierenden Holzabnehmermärkten überhaupt
erst teilzunehmen und dort bessere Preise zu erzielen.
Die Förster der LWK übernehmen dabei die Aufgabe der Bereitstellung bzw. Akquise und Bündelung des zunehmend begehrten Rohstoffes. Die FBG vermarktet anschließend das bereitgestellte Holz, zumeist in enger Abstimmung mit der LWK. Über den Holzabsatz hinaus beraten und betreuen die LWKMitarbeiter die FBG-Mitglieder in allen forstwirtschaftlichen Belangen.
Beispiele sind:
- Sammelbestellungen von Material, z.B. Forstpflanzen, Zaunbau, Forstschutz
- Beschaffung und Einsatz von Maschinen und Geräten
- Teilnahme an Zertifizierungssystemen (z.B. PEFC) und Holzvermarktung nach deren Standards
- Veranstaltung von Exkursionen und Fortbildungen
Mit professioneller Betreuung und der Unterstützung der Gemeinschaft kann das Interesse an der Bewirtschaftung des Waldes bei seinen Eigentümern gestärkt und manchmal sogar wieder erweckt werden. Letztlich ist ein reger Erfahrungsaustausch auf den Mitgliederversammlungen hierfür bereits ein Garant.
Der Zusammenschluss bietet den betreuenden Förstern ihrerseits bessere Möglichkeiten zur aktiven Beratung, Betreuung, Information und Unterstützung der Waldbesitzer. Während in der Beratung früher eher die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund stand, ist heute mehr und mehr eine Kompletterledigung forstlicher Dienstleistungen gefragt. Ursache hierfür sind die Strukturveränderungen in der Landwirtschaft: die Zahl der Betriebe sinkt, der Waldbesitz verschiebt sich hin zu Nicht-Landwirten mit geringerer Eigentätigkeit im Wald.
So werden neben der Holzernte von Waldbesitzern teils auch waldbauliche Maßnahmen bei der LWK in Auftrag gegeben. In ausgewählten Fällen können hierfür Zuschüsse des Landes gewährt werden. Zur Stärkung und als Hilfe zur weiteren Selbstentwicklung werden FBGen staatliche Fördermittel gewährt, mit denen sich positive forstpolitische Effekte erzielen lassen.
Fazit
Die Mitgliedschaft in einer FBG, die durch die LWK betreut und beraten wird, gewährleistet eine kostengünstige Bewirtschaftungshilfe und schafft besonders Mitgliedern mit sehr kleinen Flächengrößen die Möglichkeit, die strukturellen Nachteile bestmöglich zu überwinden. Eine FBG ist auch in Ihrer Nähe – fragen Sie nach und lassen Sie sich die Satzung geben!
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