Nmin-Richtwerte 2024
Die Nmin-Richtwerte für das Jahr 2024 liegen vollständig vor.
Die Nmin-Werte sind im Rahmen der Düngeverordnung ein wesentlicher Bestandteil zur Ermittlung des N-Düngebedarfs. Bei der N-Düngebedarfsermittlung ist der Nmin-Gehalt in der durchwurzelbaren Bodenzone von 0-90 cm im Boden vom N-Bedarfswert der jeweiligen Kultur abzuziehen.
Für Betriebsflächen in Roten Gebieten ist eine Nmin-Probenahme verpflichtend. Eine Verwendung der Nmin-Richtwerte ist ausgeschlossen.
Ausnahmen bestehen für Grünland, Dauergrünland und mehrschnittiges Feldfutter, sowie weiter Kulturen. Eine Auflistung finden Sie im FAQ (Für welche Kulturen muss kein Nmin-Wert bei der DBE berücksichtigt werden?).
Sollten im Rahmen der Vorplanung die 5-jährigen Mittelwerte verwendet worden sein, sind für die eigentliche N-Düngebedarfsermittlung die aktuellen Nmin-Werte zu verwenden, wenn diese mehr als 10 kg Nmin/ha vom 5-jährigen Mittelwert abweichen.
23.04.2024: Die Nmin-Werte für das Jahr 2024 liegen jetzt vollständig vor. Diese liegen größtenteils oberhalb des langjährigen Mittels. Die Temperaturen im März waren sehr mild, sodass es zu einer Abtrocknung und Erwärmung der oberen Bodenschichten kam.
28.03.2024: Die Nmin-Werte zu frühen Sommerungen liegen größtenteils unterhalb der mehrjährigen Mittelwerte. Das Stickstoffprofil ist die leicht abbauend über die drei Bodenschichten. Lediglich auf den schwereren Standorten im BKR 11, 34 und 52 weichen die diesjährigen Nmin-Richtwerte etwas mehr vom mehrjährigen Mittel ab.
Nicht in allen BKR konnten entsprechende Nmin-Proben zu Sommerungen nach Blattvorfrüchten gezogen werden. Für den BKR 11, 34 ist für Sommerungen mit Blattvorfrucht sowohl kein durchschnittlicher als auch kein aktueller Nmin-Wert vorhanden, sodass in diesem Fall der Nmin-Richtwert aus dem BKR 45, 47 anzusetzen ist
18. März 2024: Die Nmin-Beprobung zu den Winterungen ist abgeschlossen. Auch bei den heute veröffentlichten Werten gibt es teils deutliche Abweichungen zum fünfjährigen Mittel. Die aktualisierte Tabelle finden Sie im Anhang.
06. März 2024: Die vergangenen Wochen und Monate waren geprägt von langanhaltenden Regenfällen, sodass die landwirtschaftlichen Flächen überwiegend nicht befahrbar waren. Insbesondere auf schweren Böden dauert dieser Zustand noch an. Für die Region Nord-West Niedersachsen ist die Probenahme zu den Winterungen jedoch abgeschlossen. Die Werte liegen wie erwartet unterhalb der 5-jährigen Mittelwerte, vor allem im BKR 52 "Marschen, Tonböden" ergeben sich starke Abweichungen.
Weicht die Bodenart von dem BKR ab, so können benachbarte BKR mit vergleichbarer Bodenart herangezogen werden. Entscheidend ist die Hauptbodenart, die aus der Bodenuntersuchung hervorgeht.
Bei besonderen Standort- und Bewirtschaftungsbedingungen sind betriebseigene Nmin-Untersuchungen zu empfehlen.
Zusätzlich werden auch die Minimal- und Maximalwerte zur Plausibilisierung der betriebseigenen Nmin-Werte veröffentlicht. Diese finden Sie in einem gesonderten Artikel.
Hinweis: Die Probenahme zu den frühen Sommerungen startete am 15. Februar. Bitte beachten Sie dazu die Ausführungshinweise zur Nmin-Probenahme, die sowohl für die Probenahme in „Roten Gebieten“ als auch in „Grünen Gebieten“ gültig ist.
Downloads
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