GAP - Wetterlage erschwert Mindestbodenbedeckung
Ab Mitte November soll auf 80 % der Ackerfläche gemäß Vorgaben der GAP eine Mindestbodenbedeckung vorhanden sein. Aufgrund der aktuellen Wetterlage mit starken Regenfällen kommt es zu Problemen bei der Herbstaussaat und der geforderte flächige Aufgang der Saat bis zum 15.11. kann in vielen Fällen nicht erreicht werden.
Auf mind. 80 % der Ackerflächen eines Betriebes ist vom 15.11. – 15.01. des Folgejahres eine Mindestbodenbedeckung sicherzustellen und dies ist bei der aktuellen Wetterlage mit Aussaat der Winterkulturen schwierig.
Die Umsetzung der Mindestbodenbedeckung kann gemäß Vorgaben folgendermaßen erfolgen:
- Mehrjährige Kulturen
- Winterkulturen
- Zwischenfrüchte
- Stoppelbrachen von Körnerleguminosen und Getreide (inkl. Mais)
- Begrünungen
- Mulchauflagen (inkl. Belassen von Ernteresten)
- Mulchauflagen durch mulchende, nicht wendende Bodenbearbeitung z.B. mittels Grubber oder Scheibenegge
- Abdeckung durch Folie, Vlies, engmaschigem Netz o.ä. zur Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion bspw. im Kartoffel- und Gemüseanbau
Folgende abweichende Zeiträume der Mindestbodenbedeckung gibt es:
15.9. – 15.11: frühe Sommerkulturen, die bis zum 31.03. (in höheren Lagen,mind. tiefste Mittelgebirgsstufe bis zum 15.04.) angebaut werden
Ernte – 01.10. schwere Böden (Tongehalt mind. 17 % oder Klassenzeichen nach Anlage 6 GAPKondV)
Lösungsmöglichkeiten/Anpassungsreaktionen:
- 20% der Ackerflächen sind von der Mindestbodenbedeckung ausgenommen. Daher sollte zunächst dieser Anteil ermittelt werden. Gegebenenfalls ist dieser Anteil für einzelne Betriebe ausreichend.
- Abweichende Zeiträume für frühe Sommerkulturen und schwere Böden (siehe Aufstellung) sind in die Berechnung der erforderlichen Prozentanteile für die Mindestbodenbedeckung einzubeziehen.
- Die Arten der Mindestbodenbedeckung können ineinander übergehen. Beispiel: wenn nach dem Grubbereinsatz noch Erntereste auf der Bodenoberfläche vorhanden sind, erfüllen diese solange die Mindestbodenbedeckung bis das Wintergetreide aufgelaufen ist. Dies gilt auch, wenn das Wintergetreide nach dem 15.11. ausgesät wird.
- Wenn die erforderlichen 80 % Mindestbodenbedeckung auf der Ackerfläche nicht eingehalten werden können, bedarf es in den Vor-Ort-Kontrollen einer Betrachtung des Einzelfalles unter Würdigung des Einhaltens der guten fachlichen Praxis. Sollte im Rahmen der guten fachlichen Praxis eine Aussaat oder die Herstellung der entsprechenden Bodenbedeckung nicht möglich sein, wird dies nicht als Verstoß gewertet. Betroffene Betriebe sollten als Nachweis zum Beispiel Wetterdaten und den Erntetermin der Vorfrucht dokumentieren. Eine Anzeige des Nichteinhaltens der Mindestbodenbedeckung infolge der aktuellen Witterungsverhältnisse bei der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist nicht erforderlich.
Für Hilfestellungen bei der Agrarförderung stehen Ihnen unsere Wirtschaftsberater*innen gerne zur Verfügung.
Aktuelle Informationen rund um die GAP und ein Fruchtwechselrechner finden Sie im Artikel "Die GAP 2023 - von A bis Z".
Kontakte
Ruth Beverborg
Leiterin Sachgebiet Betriebswirtschaft, Wirtschaftsberatung
Laura Jans-Wenstrup
Fachreferentin Betriebswirtschaft
GAP: Auszahlung der Direktzahlungen am 23.12.2024
In Niedersachsen soll die Auszahlung der flächenbezogenen Direktzahlungen in der Agrarförderung am 23. Dezember 2024 erfolgen. Die Fördersätze für die Öko-Regelungen wurden um etwa 8,5 Prozent gegenüber den …
Mehr lesen...Vorgaben zur Brache - Der Teufel steckt im Detail!
In der laufenden GAP-Reform 2023 – 2027 wird zwischen fünf verschiedenen Brachen unterschieden. Um da den Überblick zu behalten, stellen wir Ihnen im folgenden Artikel die wesentlichen Vorgaben zusammen.
Mehr lesen...GAP: Was ändert sich 2025?
Bereits im Frühjahr 2024 hat die EU für alle Mitgliedstaaten Erleichterungen der GAP-Vorgaben ermöglicht. Was gilt 2025? Eine Übersicht.
Mehr lesen...2024 – Zwischenfrucht statt Brache (GLÖZ 8)
Im Frühjahr 2024 wurde die Ausnahmeregelung zur verpflichtenden Stilllegung (GLÖZ 8) beschlossen. Dadurch kann anstatt 4 % der Ackerfläche eines Betriebes stillzulegen auch im Herbst 2024 auf 4 % der Ackerfläche eine …
Mehr lesen...Öko-Regelung 7 – Schutzzielorientierte Bewirtschaftung von Natura-2000 Gebieten
Seit 2023 werden zusätzlich erbrachte Leistungen der Landwirtschaft für Klima und Umwelt gesondert durch die so genannten Öko-Regelungen (ÖR) gefördert. Die Teilnahme ist freiwillig, die Maßnahme auf ein Jahr begrenzt. …
Mehr lesen...Öko-Regelung 6 – Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
Seit 2023 werden zusätzlich erbrachte Leistungen der Landwirtschaft für Klima und Umwelt gesondert durch die so genannten Öko-Regelungen (ÖR) gefördert. Die Teilnahme ist freiwillig, die Maßnahme auf ein Jahr begrenzt. …
Mehr lesen...Weitere Arbeitsgebiete
Veranstaltungen
Aufzeichnungspflichten in der Pferdehaltung, Düngerecht und Mistlagerung
22.01.2025
Vorgaben rund um die Pferdehaltung, Mistlagerung und Co. Der Umgang mit Pferden stellt für viele Halter eine willkommene Abwechselung da. Dabei sind aber eine Vielzahl von Gesetzen, Regeln und Leitlinien zu beachten: Leitlinie …
Mehr lesen...Plötzlich Grundbesitzer! Crashkurs: Rechte und Pflichten von Eigentümern ldw. Flächen und Hofstellen
31.01.2025 - 14.02.2025
Neueigentümer von ldw. Flächen und/oder Hofstellen stehen plötzlich vor vielen neuen Rechten und Pflichten, betreffend des Neueigentums. Nicht selten lässt das Baurecht Pläne platzen. Besondere Anforderungen stellen zudem das…
Mehr lesen...Landwirtschaft im Nebenerwerb
08.02.2025
Wir wollen uns wieder einen Tag mit den Themen beschäftigen, die aktuell insbesondere für Betriebe im Nebenerwerb von großer Bedeutung sind. Die Anmeldung ist jetzt freigeschaltet. Wer darüber hinaus eine Auffrischung der …
Mehr lesen...Online und kompakt: ANDI 2025
04.04.2025
Jedes Jahr gibt es Neuerungen in der Agrarförderung. Worauf müssen Sie in diesem Jahr achten, damit Ihr Antrag korrekt ausgefüllt ist? Wir gehen mit Ihnen gemeinsam den Antrag durch: Schritt-für-Schritt. Wir informieren Sie au…
Mehr lesen...Beratungsangebote & Leistungen
Fördermöglichkeiten in der Landwirtschaft
Sie suchen eine kompetente Beratung zu Fördermöglichkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben.
Mehr lesen...Antrag auf Agrarförderung (ANDI)
Sie suchen einen kompetenten Dienstleister, der Sie durch den Sammelantrag navigiert und Sie bis zu einem fehlerfreien Flächenantrag – inklusive Tipps – führt? Dann nutzen Sie unsere Kompetenz!
Mehr lesen...Drittmittelprojekte
5G Smart Country
Ausgangslage Weltbevölkerungswachstum, Ressourcenverknappung und schwieriger werdende klimatische Bedingungen machen es erforderlich, noch mehr Nahrung zu produzieren. Laut Prognosen muss die landwirtschaftliche Erzeugung mind. um 50% erhö…
Mehr lesen...Abibewässerung
Ausgangslage Die durch den Klimawandel zunehmend negative klimatische Wasserbilanz in der Vegetationsperiode führt zu einem erhöhten Bedarf an Wasser für die Feldberegnung. Gleichzeitig erfordert die zunehmende Nutzungskonkurrenz um …
Mehr lesen...ADAM
Ausgangslage ADAM ist ein 42-monatiges transdisziplinäres Forschungs- und Umsetzungsprojekt zur Steigerung der Biodiversität im Intensivgrünland. Es sind Partner aus der Wissenschaft (Bewilligungsempfänger Universität Gö…
Mehr lesen...AGrON
Ausgangslage In Deutschland gibt es regionale Unterschiede beim landwirtschaftlichen Nährstoffanfall. So gibt es beispielsweise in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Landkreise mit starkem Nährstoffüberschuss, aber auch …
Mehr lesen...AmmonMind
Ausgangslage Ammoniak (NH3) ist ein Luftschadstoff, der vor allem bei der landwirtschaftlichen Tierhaltung und bei der Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern freigesetzt wird. Die Minderung der NH3-Emissionen ist international …
Mehr lesen...AQUARIUS
Ausgangslage Die Niederschläge in der östlichen Lüneburger Heide sind deutlich niedriger als im übrigen Niedersachsen. Der eigentliche Wasserbedarf der landwirtschaftlichen Kulturen liegt dann oftmals sogar noch über …
Mehr lesen...