Betriebs- und Umbaukonzept Deckzentrum
Die Zeit läuft! Wer Sauen und Jungsauen im Deckzentrum noch nicht entsprechend der neuen Haltungsvorgaben in Gruppen hält und die Übergangsfrist (endet am 09.02. 2029) dafür nutzen will, muss spätestens bis zum 09. Februar 2024 ein Betriebs- und Umbaukonzept bei der zuständigen Veterinärbehörde einreichen. Ein Beispiel für ein Umbaukonzept sowie die Vorlage zum ausfüllen finden Sie am Ende dieses Artikels zum Download.
Ist geplant, die Sauenhaltung aufzugeben, muss ebenfalls zum 09. Februar 2024 eine verbindliche Erklärung dafür abgegeben werden. In diesem Fall ist die Sauenhaltung allerdings spätestens bis zum 09. Februar 2026 einzustellen. Für diesen Fall finden Sie am Ende dieses Artikels ebenfalls eine entsprechende Vorlage.
Achtung: Nur durch die Abgabe des geforderten Betriebs- und Umbaukonzeptes dürfen die Sauen noch unter Nutzung der Übergangsfrist bis zum 09. Feb. 2029 wie bisher gehalten werden. Wenn weder ein Umbaukonzept noch eine Erklärung zur Aufgabe der Sauenhaltung abgeben wird, sind ab dem 10.02.2024 die aktuellen Vorgaben zur Haltung der Sauen im Deckzentrum einzuhalten. Um die Übergangsfrist bis zum 09.02.2029 nutzen zu können, ist es daher ratsam, fristgerecht ein Umbaukonzept abzugeben. Dies stellt insofern keine verbindliche Erklärung dar, als dass das Konzept im weiteren Verlauf auch geändert werden kann bzw. die Sauenhaltung auch jederzeit eingestellt werden könnte.
Die Ausführungshinweise finden Sie hier: Handbücher der AG Tierschutz der LAV: Friedrich-Loeffler-Institut (fli.de)
Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung des Betriebs- und Umbaukonzeptes, so nehmen Sie gern direkten Kontakt auf. ZUM Beratungsangebot
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Dr. Heiko Janssen
Leiter Sachgebiet Tierhaltung
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