Grünlanddüngung 2024
Die Befahrbarkeit der Flächen, der warme und regenreiche Winter sowie die überständigen Bestände gestalten die Grünlanddüngung in diesem Jahr schwierig. Wie ist zu reagieren und welche rechtlichen Punkte gilt es zu beachten.
Die Befahrbarkeit der Flächen ist in diesem Jahr die Kernfrage. Hier ein Überblick zur Grünlanddüngung.
Die seit Oktober anhaltende Regenperiode hat in bisher nicht gekannter Weise für wassergesättigte Böden und Überschwemmungen gesorgt. Durch das hoch anstehende Grundwasser trocknen viele Standorte nur sehr langsam ab. Die Befahrbarkeit ist noch nicht überall gegeben. Mit nachlassenden Niederschlägen Ende Februar, konnte auf einigen Flächen die Gülleausbringung erfolgen. Auch wenn die Bedingungen dafür nicht optimal waren, halfen die ersten ausgebrachten Güllemengen bei der vielerorts sehr angespannten Lagersituation.
Winter zu nass und zu warm
Auf vielen Flächen konnte im vergangenen Jahr die letzte Nutzung nicht mehr erfolgen. Diese Bestände gingen überständig in den Winter. Auch wenn die vielen Niederschläge das Wetter ungemütlich erscheinen ließen, so war es im Schnitt zu warm. Seit September lagen die Monatsmitteltemperaturen mit bis zu 3,5 °C deutlich über dem langjährigen Mittelwert der Wetteraufzeichnungen. Dieser Trend hat sich im Jahr 2024 fortgesetzt. Die 200 °C Temperatursumme stellt im Grünland den Vegetationsbeginn dar. Diese wurde ungewöhnlich früh überall in Niedersachsen erreicht. Somit gab es kaum einen Wachstumsstillstand beim Graswachstum. Sodass die ohnehin überständigen Grasbestände weiter an Masse zunahmen.
Viele lange Grünlandbestände sind über Winter ins Lager gegangen, wodurch sich eine verfilzte Matte aus abgestorbenem Material gebildet hat. Hier empfiehlt es sich dringend, diese Flächen vor einer Gülledüngung zu räumen. Hinweise hierzu und die zu empfehlenden Pflegemaßnahmen finden Sie unter Webcode: 01042698.
Befahrbarkeit
Bei aller Dringlichkeit der anstehenden Düngemaßnahmen, sollte diese erst bei ausreichender Befahrbarkeit stattfinden. Wo es möglich ist, stellt die Gülleverschlauchung eine besonders bodenschonende und sehr schlagkräftige Gülleausbringung dar. Ideal hierfür sind große zusammenhängende Flächenzuschnitte. Mittlerweile lassen sich große Entfernungen mit dem Schlauch überbrücken. Sind die Flächen nicht in der Nähe des Hofes, kann der Feldrandcontainer mit Zubringerfahrzeugen eine Option sein. Die Anforderungen an die Kapazitäten der Zubringer sollten nicht unterschätzt werden. Neben den örtlichen Gegebenheiten ist für eine gute Bodeninfiltration und hohe Pumpenleistung dieses Systems dünnflüssige Gülle Voraussetzung. Das vorherige Separieren, sei es auch nur von Teilmengen, ist zu empfehlen. Dies steigert, insbesondere bei trockenen Ausbringungsbedingungen, die Stickstoffeffizienz der Güllegaben. Grundsätzlich bietet die Gülleverschlauchung große Vorteile hinsichtlich des Bodenschutzes, auch in weniger feuchten Jahren.
Gülle im Frühjahr
Die Jahresmenge an Stickstoff für den Grünlandschlag ergibt sich aus der Düngebedarfsermittlung. Die anfallende Menge an organischem Dünger ist im Betrieb eine feste Größe, der restliche Stickstoffbedarf muss mineralisch ergänzt werden. Handlungsspielraum besteht bei der Terminierung und der Aufteilung der einzelnen Gaben. Grundsätzlich bringt die frühjahrsbetonte Düngung die höchsten Effizienzen und somit das höchste Ertragspotential. Zum Spätsommer und Herbst hin ist die bodenbedingte Nachlieferung größer und das Ertragspotential geringer als im Frühjahr. Insbesondere der erste Grünlandschnitt steht nicht nur für den größten Anteil des Grünlandjahresertrages, sondern auch für gute Qualitäten. Diese sind gerade für die Milchviehfütterung von großer Bedeutung. Daher sollte hier nicht bei der Düngung gespart werden.
Auf einigen Standorten kann es sein, dass die Befahrbarkeit im Frühjahr gar nicht gegeben sein wird, sei es aufgrund der Bodenverhältnisse oder wiedereinsetzenden Niederschlägen. Hier muss das Düngeregime entsprechend angepasst werden.
Versuche der LWK Niedersachsen zu verschiedenen Gülleausbringterminen zeigen, dass insbesondere die Stickstoffmenge zum ersten Schnitt entscheidend für gute Erträge und Qualitäten ist. Auf ertragsstarken und intensiv genutzten Flächen sollte die N-Menge zum ersten Schnitt mindestens 100 kg betragen. Erfolgt die erste Düngung ausschließlich mineralisch, und wird Gülle erst zum zweiten und dritten Schnitt gegeben, hat dies keine Ertragseinbußen zur Folge. Zumindest dann nicht, wenn die Gülle durch ausreichend Sommerniederschläge wirken kann. Daher sollte grundsätzlich die Güllegabe im Frühjahr, sofern möglich, Vorrang haben.
Gülleseparation
So niederschlagsreich die vergangenen Monate auch waren, so haben die zurückliegenden Jahre durch zunehmende Trockenphasen immer wieder die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern erschwert. Es verschieben sich geplante Düngungstermine, und neben trockenheitsbedingtem Ertragsausfall reduziert sich die Wirkung der Düngung. Hier hilft insbesondere der Einsatz separierter Gülle, da sie durch eine verbesserte Fließeigenschaft deutlich besser in den Boden bis zur Wurzel infiltriert als unbearbeitete Gülle.
Vorteile der flüssigen Phase:
- bessere Bodeninfiltration,
- geringere Ausbringungsverluste, verbunden mit weniger Geruchsentwicklung,
- Pflanzenverfügbarkeit steigt aufgrund des höheren Ammoniumanteils,
- geringere Verschmutzung der Gräser (insbesondere bei nachfolgendem Schnitt),
- einfacherer technischer Umgang als mit dickflüssiger Gülle (Pumpen, Rühren),
- der P-Anteil in der flüssigen Phase wird reduziert, somit lässt sich die P-Menge in der festen Phase bei Abgabe erhöhen.
Rechtliche Vorgaben zur Düngung
Unverändert hat vor jeder Düngung eine Düngebedarfsermittlung zu erfolgen. Ausgehend vom Stickstoffbedarf, in Abhängigkeit von der Ertragserwartung, werden hier Abschläge je nach Boden, Stickstofffixierungsleistungen der Leguminosen sowie die Nachlieferung der organischen Vorjahrsdüngung berücksichtigt. Parallel dazu empfiehlt sich eine Planung der Düngemaßnahmen, die im Jahresverlauf als Orientierung bei der Umsetzung der einzelnen Düngemaßnahmen dient. Bis zum 31. März des Folgejahres müssen alle aufzeichnungspflichtigen Betriebe den Düngebedarf, die Dünge- und Weidedokumentation im ENNI melden. Dies kann auch über entsprechende Schnittstellen anderer Programme geschehen.
Die Regelungen zum Gewässerabstand bei der Düngung sind verpflichtend einzuhalten. Unabhängig von der GAP-Regelung hierzu gilt in Niedersachsen das Fachrecht, welches im Rahmen des Niedersächsischen Weges angepasst wurde. Hier ist von Gewässern 2. Ordnung ein Abstand von 5 Metern und von Gewässern 3. Ordnung ein Abstand von 3 Metern einzuhalten. Im hängigen Gelände gelten weitergehende Auflagen. Auf dem Portal „Umweltkarten-Niedersachsen.de“ lässt sich die jeweilige Kategorie der Gewässer einsehen. Diese Daten sollten allerdings nicht ungeprüft übernommen werden, da die Kartengrundlage nicht fehlerfrei ist. Darüber hinaus können hier Meldungen zu trockenfallenden Gewässern (weniger als 6 Monate wasserführend) vorgenommen werden. Für Gebiete mit hoher Gewässerdichte gibt es hierzu Ausnahmen.
Rote Gebiete
Im LEA-Portal sind die Gebietsausweisungen zu den mit Nitrat belasteten Gebieten einzusehen. Anders als in den Vorjahren ist nun auch Grünland in erheblichem Umfang ausgewiesen. Für die intensive Grünlandbewirtschaftung stellt das eine große Herausforderung dar. Durch die Reduzierung des Düngebedarfes um 20 % gilt es hier die Stickstoffgaben, insbesondere die Gülledüngung, effizient zu gestalten. Eine genaue Planung der Düngung ist erforderlich, um mit reduzierten Stickstoffmengen bestmögliche Erträge zu erzielen. Um beim ersten und zweiten Schnitt nicht an Ertrag und Qualität einzubüßen, müssen die 20 % Reduzierung bei den Folgenschnitten eingespart werden. Neben der frühjahrsbetonten Güllegabe sollte auch die Separierung der Gülle dazu gehören. Damit verbunden sind nicht unerhebliche Kosten für ausreichende Güllelagerkapazitäten und Technikeinsatz.
Stoffstrombilanz
Viele Betriebe müssen bereits die Stoffstrombilanz erstellen. Hinsichtlich des zu errechnenden Phosphorsaldos gibt es aktuell keine Bewertung. Die geplante Novelle hierzu steht noch aus. Allerdings gibt es innerhalb der sogenannten Gelben Gebiete, je nach Versorgung des Bodens, Restriktionen in der P-Düngung, die zu Einschränkungen bei der Gülledüngung führen. In der intensiven Milchviehhaltung gelangt über Zukauffutter mehr Phosphor in den Betrieb hinein als über Milch den Betrieb wieder verlässt. Somit kommt es zu einer Aufkonzentrierung an Phosphor, die bei knapper Flächenausstattung hohe betriebliche P-Salden zu Folge hat. Die anstehende Novellierung wird Regelungen zum P-Saldo beinhalten. Betroffene Betriebe haben die Möglichkeit, mit einer Anpassung der Fütterung und einer Steigerung des aus dem Grundfutter erzeugten Anteils an Milch sowie der Nährstoffabgabe, zu reagieren. Diese Maßnahmen sind einzelbetrieblich anzupassen und können Einsparungen (weniger Futterzukauf), aber auch zusätzlichen Kosten (Gülleabgabe) bedeuten.
Narbenpflege und Grundnährstoffversorgung
Die Defizite eines Standortes oder der Narbenqualität können durch die Stickstoffdüngung nicht kompensieren werden. Es muss die gesamte Bewirtschaftung im Blick bleiben. Gerade in diesem Jahr ist eine gute Narbenpflege wichtig. Regelmäßige Nachsaaten sind dazu unerlässlich, diese bieten sich allerdings eher im Herbst an. Die Wasserversorgung ist dann allein schon aufgrund der kürzeren Tage und der geringeren Verdunstungsrate sicherer.
Die Versorgung mit Grundnährstoffen wie z. B. Kali oder auch Schwefel ist zu beachten. Bei entsprechendem Bedarf gehört das Kalken der Flächen zu den Grundvoraussetzungen.
Fazit
Gesamtbetrieblich gilt es, Nährstoffe optimal, mit geringstmöglichen Verlusten, einzusetzen. Hier ist nicht nur der Wirtschaftsdünger zu nennen, sondern auch die Grundfutterwerbung und -konservierung. Oft gibt es Optimierungspotential in der Fütterung. Jeder Betrieb ist individuell und sollte für sich die Optionen bewerten und entsprechend umsetzen.
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