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Investitionen in Sicherheit und Gesundheit - Zuschüsse der SVLFG

Webcode: 01043264

Die SVLFG nimmt jährlich - in der Regel ab dem 1. Februar (Arbeitsmittel für den Arbeitsschutz) und 1. März (Schutzausrüstung für den Hitze- und Sonnenschutz) - Anträge auf Präventionszuschüsse von Mitgliedsunternehmen der SVLFG zu ausgewählten Produkten entgegen.

Zuschuss für Gesundheit und Sicherheit
Zuschuss für Gesundheit und SicherheitHaiYen Trinh
Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge und endet, sobald die Fördersumme verbraucht ist.
Zuschussberechtigt sind alle Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind und die letzten zwei Jahre keinen Zuschuss erhalten haben.

Wichtig ist dabei, dass

  • der Antrag erst ab dem 1. Februar/ 1. März  gestellt werden kann und vollständig ausgefüllt sein muss.
  • das Produkt erst nach der Förderzusage gekauft wird und anschließend die Rechnung einzureichen ist.
  • eine Förderung ausschließlich für Neukäufe gewährt wird.

Anschaffungen vor dem Antragstermin können nicht gefördert werden.

Welche Arbeitsmittel bezuschusst werden und wie hoch die Zuschüsse sind, ist auf der Homepage der SVLFG unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern aufgelistet. Auf dieser Seite wird auch das Antragsformular zur Verfügung gestellt.

Die ausgefüllten Unterlagen können per Fax 0561 785-219127 oder E-Mail praeventionszuschuesse@svlfg.de bei der SVLFG eingereicht werden.

Erstmals können Anträge auch über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ gestellt werden. Registrieren Sie sich am besten sofort, damit Sie Ihren Antrag gleich zu Beginn der Aktion über das Portal einreichen können.