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Legehennenfutter im Januar und Februar 2024 überprüft

Webcode: 01043325
Stand: 26.07.2024

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen teilt mit, dass der Verein Futtermitteltest sechs Alleinfutter für Legehennen im Januar und Februar 2024 überprüft hat.

Die deklarierten Energiegehalte reichten von 10,7 bis 11,8 MJ ME/kg, die Rohproteingehalte waren mit 16,2 bis 17,5 % angegeben. Bei den schwefelhaltigen Aminosäuren waren Methionin oder Methionin-Äquivalente gesamt in Höhe von 0,30 bis 0,40 % angegeben. Drei Alleinfutter waren für den Einsatz in Betrieben bestimmt, die nach EU-Öko-Verordnung wirtschaften.

Bei der Prüfung der Inhaltsstoffe und Einhaltung der Deklaration wurden keine Abweichungen festgestellt. Aus der Bewertung nach Einsatzzweck resultierte für alle Futter eine Einstufung in Gruppe 1. In je einem Futter wurde ein Übergehalt an Phosphor bzw. eine Überschreitung des Energiegehalts nachgewiesen, was aber allein noch nicht zu einer Abstufung führte.

Diese Ergebnisse gelten nur für die geprüften Alleinfutter und lassen keine Rückschlüsse auf die übrige Produktpalette der beteiligten Hersteller zu.