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Heizungsförderung für private Wohngebäude - Dafür gibt es Geld vom Staat.

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Heizungs- und Wärmepumpenhersteller werben mit bis zu 70% Förderung beim Kauf einer neuen Anlage. Ein üppiger Anreiz um die alte Heizung endlich gegen ein neues Gerät auszutauschen. Wir geben einen Überblick, wie sich die Förderung zusammensetzt und wer tatsächlich in den Genuss des maximalen Zuschusses kommt.

Im Rahmen des Bundesförderprogramms Effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) wird der Kauf und Einbau einer klimafreundlichen Heizung bezuschusst. Eine Antragstellung ist seit März bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) möglich.

Die Förderung umfasst Techniken zur Wärmeerzeugung. Genauer, Solarthermieanlagen Wärmepumpen und die Anbindung an Wärme- oder Gebäudenetze. Auch die Errichtung und Erweiterung von Biomassefeuerungen ab einer Leistung von 5 kW wird bezuschusst.
Außerdem Brennstoffzellen, Wasserstoffheizung und andere innovative Heiztechnik.

Wer ist antragsberechtigt?

Wärmepumpe
WärmepumpeGerold Tammen

Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Wohngebäuden und Wohnungseigentümergemeinschaften. Zunächst konnte jeder einen Antrag stellen, der ein Wohngebäude selbst bewohnt. Erst ab Ende August können Eigentümer von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen einen Förderantrag stellen.

Was wird gefördert?

Effiziente Wärmeerzeuger und Anlagen zur Unterstützung einer bestehenden Heizung sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz werden gefördert. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag des Gebäudes mindestens fünf Jahre zurückliegt. Wichtig ist, dass mit der Maßnahme die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert und der Anteil erneuerbarer Energien gesteigert wird.

Wie wird gefördert?

Mit Abschluss der Arbeiten und einer positiven Prüfung wird ein verlorener Zuschuss überwiesen. Dieser besteht aus einem Grundzuschuss und kann durch verschiedene Bonusförderungen erweitert werden.

 

So ist die Förderung aufgebaut:

  • Es gibt eine Grundförderung in Höhe von 30 % auf die förderfähigen Gesamtkosten.
    Die förderfähigen Ausgaben beziehen sich nicht nur auf die Feuerungstechnik, sondern auch auf „Umfeldmaßnahmen“. Dies sind notwendige Nebenarbeiten wie Schornsteinsanierung oder die Installation der Wärmeverteilung.
  • Den Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer erhält man beim Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gas-Etagenheizungen unabhängig von deren Alter. Er wird auch auf funktionstüchtige Gas- und Biomasseheizungen gewährt, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. 
    Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Bonus nur gewährt, wenn diese mit einer neuen oder bestehenden solarthermischen Anlage, Photovoltaik-Anlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden. 
    Wird der Antrag bis zum 31.12.2028 gestellt, beträgt dieser Bonus 20 % und sinkt danach bei Antragstellung ab 01.01.2029 bis 31.12.2030 auf 17 Prozent ab.
  • Einen Einkommensbonus von zusätzlich 30 % bekommen selbstnutzende Eigentümer, die nachweisen können, dass das zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 € liegt. Dieser Bonus gilt nur für die selbstgenutzte Wohneinheit. In der Landwirtschaft ist das aber eher selten der Fall.
  • Für elektrisch angetriebene Wärmepumpen wird ein Effizienzbonus von 5 % gewährt. Auch für die anteiligen Kosten von bivalenten Kombigeräten und Kompaktgeräten gibt es den Bonus. Voraussetzung ist, dass ein natürliches Kältemittel eingesetzt oder dass als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.
  • Für Biomasseanlagen wird ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 €. Dafür muss ein  Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 eingehalten werden. Allerdings reduzieren sich damit die förderfähigen Gesamtkosten, die für die Zuschussberechnung der o.g. Grundförderung und Bonusförderung berücksichtigt werden, um 2.500 €.

 

So berechnet sich die maximale Förderhöhe:

Je Wohneinheit können höchstens 70 % der Gesamtkosten gefördert werden. Das beinhaltet die Grund- und Bonusförderungen. Der Emissionsminderungszuschlag wird zusätzlich gewährt und wird auch bei der maximalen Förderhöhe nicht berücksichtigt.

Diese beträgt für die:

  • erste Wohneinheit:                                        max. 30.000 €
  • zweite bis sechste Wohneinheit:                     je 15.000 €
  • ab der siebten Wohneinheit:                             je   8.000 €

Häufig wird nach der Definition des Begriffs Wohneinheit gefragt. Diese lautet: „Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC).“
 

Wie die Förderung berechnet wird, zeigen wir anhand eines selbstgenutzten Einfamilienhauses. Vollzogen wird der Wechsel von einer Ölheizung zu einer modernen Biomasseanlage.

Komponenten

Kosten**

Scheitholzvergaserkessel, Pufferspeicher, Brauch­wasserwärmepumpe zur Trinkwarmwasserbereitung***

17.000 €

Demontage und Entsorgung Ölheizung

Montage und hydraulischer Abgleich durch Fachunternehmen

Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten

13.000 €

Investierte Gesamtkosten:

30.000 €

Förderfähigen Kosten abzgl. Emissionsminderungszuschlag

27.500 €

 

Finanzierung

Betrag

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
(30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus - Emissionsminderungszuschlag)

13.750 €

Emissionsminderungszuschlag (pauschal)

2.500 €

Gesamtförderbetrag

16.250 €

Eigenkapitalanteil

13.750 €

Tabelle 1: Beispielrechnung einer nach BEG-EM geförderten Holzfeuerung
* verändert nach KfW; ** geschätzte Kosten; ***für Klimageschwindigkeitsbonus

 

Oben genanntes Beispiel gilt für eine Wohneinheit. Die förderfähigen Gesamtkosten in sind damit nahezu ausgeschöpft. Bei einer weiteren Wohneinheit würden sich diese um 15.000 € erhöhen. In der Beispielkalkulation ergibt sich ein Eigenanteil von 13.750 €

So gelangt man zum Zuschuss

Heizen mit Holz
Biomassefeuerungen erhalten den Emissionsminderungszuschlag wenn Filtertechnik eingebaut wird, die dafür sorgt, dass ein Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ eingehalten wirdGerold Tammen

Zugegeben, früher waren die Antragstellung und die Abwicklung des Antrags einfacher gestaltet. Nun braucht man sechs Schritte bis zur Auszahlung.

1. Schritt: Bestätigungsnummer zum Antrag (BzA) ausstellen lassen

Ein für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena)gelisteter Experte für Energieeffizienz bzw. ein Fachunternehmer, erstellt die BzA. Diese enthält Angaben zur geplanten Heizung und den dafür veranschlagten Kosten und bestätigt, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.

2. Schritt: Vorvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung

Entscheiden sie sich für ein Fachunternehmen mit dem Sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag über den Einbau einer förderfähigen Heizung schließen. Dieser Vertrag enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung bezüglich der Förderzusage. Zusätzlich das voraussichtliche Datum der Umsetzung. Ein Vertragsmuster findet sich auf der Homepage der KfW.

An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass laut KfW die aufschiebende oder auflösende Bedingung im Lieferungs- oder Leistungsvertrag nicht verpflichtend ist, wenn der Beginn des Vorhabens zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024 der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden kann. Das gilt auch für bereits abgeschlossene Vorhaben.

3. Schritt: Antragstellung

Nach der Registrierung im Online-Kundenportal „Meine KfW“ erfolgt die Auswahl des Zuschuss Nr. 458 - Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude. Dort kann der Antrag gestellt und die BzA und mit Lieferungs- und Leistungsvertrag hochgeladen werden.

4. Schritt: Durchführung des Vorhabens

Sobald die Zusage von der KfW kommt, kann mit dem Vorhaben begonnen werden.

5. Schritt: Bestätigungsnummer nach Durchführung (BnD) ausstellen lassen

Nach Beendigung des Vorhabens kommt erneut der Energieunternehmer bzw. Fachunternehmer zum Tragen und bestätigt mit Ausstellung der BnD die korrekte Durchführung.

6. Auszahlung des Zuschusses

Mit der BnD erfolgt die abschließende Identifikation im KfW-Portal und Beantragung der Auszahlung. Dazu werden alle Rechnungen der förderfähigen Gesamtkosten benötigt. Sollte eine der o.g. Bonusförderung in Anspruch genommen werden, sind entsprechende Dokumente beizufügen. Die oben genannte Beschreibung des BEG kann hier nur als Auszug eines sehr viel umfangreicheren Programmes dargestellt werden.

Energieeffizienzexperten in Ihrer Nähe finden sie unter: www.energie-effizienz-experten.de
Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie durch Fachunternehmer und Schornsteinfeger. Weitere Infos gibt es unter www.kfw.de.