2024 – Zwischenfrucht statt Brache (GLÖZ 8)
Im Frühjahr 2024 wurde die Ausnahmeregelung zur verpflichtenden Stilllegung (GLÖZ 8) beschlossen. Dadurch kann anstatt 4 % der Ackerfläche eines Betriebes stillzulegen auch im Herbst 2024 auf 4 % der Ackerfläche eine Zwischenfrucht angebaut werden, um die Vorgaben einzuhalten. Diese Option haben viele Antragsteller gewählt. Doch was gilt konkret zur GLÖZ 8 Zwischenfrucht?
Im Sammelantrag musste die GLÖZ 8 Zwischenfrucht bereits mit einem gesonderten Nutzungscode (067) gekennzeichnet werden. Wurden mehr als 4 % der Ackerfläche mit dieser Codierung beantragt ist das unproblematisch. Der Standort der Zwischenfrucht kann noch bis zum 30.09.2024 mittels ANDI-Änderungsantrag angepasst werden. Falls doch andere Flächen mit GLÖZ 8 Zwischenfrüchten bestellt werden als bei der Antragsstellung am 15.05.2024 gemeldet, sollte ein ANDI-Änderungsantrag eingereicht werden. Insgesamt wird die Zwischenfrucht als eine Frucht, die zwischen zwei Hauptkulturen angebaut wird definiert. D.h., dass einer Zwischenfrucht immer eine Hauptfrucht (Sommerung 2025) folgen muss und 2025 nicht ohne Umbruch in eine Hauptkultur überführt werden kann.
Die Zwischenfrucht ist nach guter fachlicher Praxis nach der Ernte der Hauptkultur zu etablieren. Ein fixes Datum zur Aussaat gibt es nicht. Alternativ konnte auch in der Hauptkultur 2024 eine Untersaat angebaut werden. Der Aufwuchs muss bis zum 31.12.2024 erkennbar sein. Vorgaben zum Saatgut gibt es nicht. Die Beweidung oder Nutzung der Zwischenfruchtfläche ist möglich, auch Schlegeln ist erlaubt.
Achtung!
Wird für die GLÖZ 8 Zwischenfrucht zum Beispiel eine Kleegras-Mischung genutzt, kann diese 2025 nicht ohne Umbruch in eine Hauptkultur überführt werden. Erst mit dem Umbruch der Zwischenfrucht und dem Anbau einer Sommerung in 2025 sind die Vorgaben zur GLÖZ 8 erfüllt.
Die GLÖZ 8 Zwischenfrucht darf ebenfalls 2025 nicht in eine Brache überführt werden. Auch in diesem Fall ist ein Umbruch erforderlich, auf dem die aktive Begrünung einer Brache folgen kann.
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Laura Jans-Wenstrup
Fachreferentin Betriebswirtschaft
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