Wie müssen Futtermittel für Schweine gekennzeichnet sein?
Futtermittelrechtich wird bei den Angaben zur Kennzeichnung zwischen Mischfutter- und Einzelfuttermitteln unterschieden. Grundsätzlich gilt, dass die Futtermittel in deutscher Sprache gekennzeichnet sein müssen.
1. Mischfuttermittel
Kennzeichnungsvorgaben für Mischfuttermittel für Schweine (VO (EG) 767/2009:
- Futtermittelart (Allein- oder Ergänzungsfuttermittel)
- Tierarten bzw. Tierkategorien
- Nettomasse (bei flüssigen Futtermitteln die Nettomasse oder das Nettovolumen)
- Mindesthaltbarkeitsdatum
- Kennnummer der Partie
- Name und Anschrift des für die Kennzeichnung verantwortlichen Futtermittelunternehmers
- Zulassungsnummer des Betriebes (falls vorhanden)
- Verwendungszweck
- Gehalte an Inhaltsstoffen
- Futtermittelzusatzstoffe (falls zugesetzt)
- Zusammensetzung
Folgende Inhaltsstoffe sind anzugeben:
Alleinfuttermittel (z.B. Alleinfutter für tragende Sauen):
- Rohprotein, Rohfett, Rohfaser, Rohasche, Lysin, Methionin, Calcium, Phosphor, Natrium
Ergänzungsfuttermittel (z.B. Ergänzungsfutter für Mastschweine):
- Rohprotein, Rohfett, Rohfaser, Rohasche, Lysin, Methionin, Calcium ≥ 5 %,
Phosphor ≥ 2 %, Natrium
Mineralergänzungsfuttermittel (Mineralfutter: mind. 40 % Rohasche)
- Lysin, Methionin, Calcium, Phosphor, Natrium
Der Gehalt an salzsäureunlöslicher Achse darf max. 2,2 % der Trockenmasse (TM) betragen, es sei denn, der Gehalt ist angegeben.
Bei der Zusammensetzung des Mischfuttermittels müssen die Einzelfuttermittel in absteigender Reihenfolge nach Gewicht (halboffene Deklaration) angegeben werden. Die Angabe kann auch in Gewichtsprozenten erfolgen (offene Deklaration).
Für Zusatzstoffe, für die ein Höchstgehalt festgelegt ist, und für zootechnische Zusatzstoffe sind anzugeben: Bezeichnung, zugesetzte Menge, Kennnummer, Funktionsgruppe.
Folgender Feuchtegehalt darf nicht überschritten werden:
- Bei Milchaustauschfuttermitteln sowie anderen Mischfuttermitten
mit mehr als 40 % Milcherzeugnissen 7 % - bei Mineralfuttermitteln mit organischen Bestandteilen 10 %
- bei Mineralfuttermitteln ohne organische Bestandteile 5 %
- bei sonstigen Mischfuttermitteln 14 %
Dies gilt nicht, wenn der Feuchtegehalt angegeben ist. Für die üblichen Mischfutter gelten also mindestens 86 % TM.
Für Diätfuttermittel (Futtermittel für besondere Ernährungszwecke) gelten weitere Anforderungen.
- Die Energiedeklaration ist futtermittelrechtlich nicht vorgeschrieben. Wenn der Energiegehalt deklariert wird, ist die umsetzbare Energie in MJ je kg mit einer Dezimalstelle anzugeben.
2. Einzelfuttermittel
Kennzeichnungsvorgaben für Einzelfuttermittel (VO (EG) 767/2009):
- Einzelfuttermittel
- Bezeichnung des Einzelfuttermittels
- Name und Anschrift des für die Kennzeichnung verantwortlichen Futtermittelunternehmers
- Futtermittelzusatzstoffe (falls zugesetzt)
- Bei zusatzstoffhaltigen Einzelfuttermitteln: Tierart bzw. Tierkategorie
- Nettomasse (bei flüssigen Futtermitteln die Nettomasse oder das Nettovolumen)
- Kennnummer der Partie
- Zulassungsnummer des Betriebes (falls vorhanden)
- Feuchtegehalt, wenn > 14 %, falls in o.a. VO oder im EU-Katalog der Einzelfuttermittel keine anderen Gehalte vorgesehen sind
- Obligatorische Angaben der Inhaltsstoffe nach o.a. VO oder EU-Katalog der Einzelfuttermittel
Obligatorische Angaben von Inhaltsstoffen (Beispiele):
Sojaextraktionsschrot, ungeschält Sojaextraktionsschrot, geschält Rapsextraktionsschrot Rapskuchen Weizenkleie Melasseschnitzel |
Rohprotein, Rohfaser, wenn > 8 % i.TM Rohprotein Rohprotein Rohprotein, Rohfett, Rohfaser Rohfaser salzsäureunlösliche Asche, wenn > 3,5 % i.TM, Gesamtzucker berechnet als Saccharose |
Der Gehalt an salzsäureunlöslicher Achse darf max. 2,2 % der Trockenmasse (TM) betragen, es sei denn, der Gehalt ist angegeben.
Verkauf von Landwirt an Landwirt
Wenn ein Futtermittelunternehmer (z.B. Landwirt) auf der Stufe der Futtermittel-Primärproduktion Einzelfuttermittel (z.B. Heu, Silage) ohne Zusatzstoffe (außer Silierzusätze und Konservierungsstoffe) an einen Futtermittelunternehmer (z.B. Tierhalter) zur Verwendung in dessen eigenem Betrieb liefert, müssen die vorgeschriebenen Inhaltsstoffe, der Feuchtegehalt und die Nettomasse nicht angegeben werden.
Detaillierte Hinweise zur Kennzeichnung von Futtermitteln sind im „Leitfaden zur Kennzeichnung von Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln“ des BMEL und BVL zu finden.
Kontakte
Andrea Meyer
Rinderfütterung, Schweinefütterung, Futterberatungsdienst e.V.
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