Pflanzenschutzmittelanwendung auf Flächen mit Blumen zum Selberschneiden
Blumen zum Selberschneiden sind eine interessante Möglichkeit, das Portfolio eines landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betriebs zu erweitern. In guter Lage sind diese Flächen zur Blüte- und Erntezeit attraktive Aushängeschilder für die Landwirtschaft. Die für Landwirte ungewohnten Kulturen erfordern jedoch fachgerechte Beratung – besonders im Pflanzenschutz und vor allem, wenn es um die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln geht.
Unter Beachtung der Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes haben nicht-chemische Maßnahmen im Pflanzenschutz Vorrang. Falls die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln notwendig wird, sollte für die Auswahl der Mittel vorab geklärt werden, ob es sich bei der zu behandelnden Fläche um Nichtkulturland oder eine gärtnerisch genutzte Fläche handelt. Weiterhin ist die Indikation des jeweiligen Mittels zu beachten: Bei Schnittblumen handelt es sich um Zierpflanzen, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Ackerbaukulturen ohne Zulassung in Zierpflanzen ist auf diesen Flächen nicht zulässig.
Für Flächen mit Blumen zum Selberschneiden gibt es darüber hinaus ein paar Regeln, die es zu beachten gilt.
Nähere Infos finden Sie im Merkblatt, das Sie mit der beiliegenden PDF-Datei herunterladen und/oder ausdrucken können.
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Ausgangslage Bewässerung und Frostschutzberegnung stellen sowohl im Obst- als als auch im Weinbau einen hohen Kostenfaktor dar. Derzeit auf dem Markt befindliche Mikrosprinkler sind windanfällig und können nur mit aufwändig …
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