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Kammerversammlung: Ersatzwahl Wahlkreis 11 (Bezirksstelle Northeim) Wahlgruppe 1

Webcode: 01043532

Amtliche Bekanntmachung über eine erforderliche Ersatzwahl zur Kammerversammlung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Im Wahlbezirk 11 (Landkreise Göttingen, Hildesheim und Northeim) legte ein Mitglied der Wahlgruppe 1 (Arbeitgeber) sein Mandat in der Kammerversammlung nieder und verliert seinen Sitz in der Kammerversammlung zum 30.09.2024.

Für die erforderliche Ersatzwahl können bis zum 06. Dezember 2024, 18:00 Uhr, Wahlvorschläge beim Kreiswahlleiter oder der zuständigen Bezirksstelle Northeim eingereicht werden. Die amtliche Bekanntmachung ist als Anhang beigefügt. Ihr sind die Einzelheiten und Voraussetzungen für die Einreichung eines Wahlvorschlages zu entnehmen.

Wird in einem Wahlkreis für eine Wahlgruppe nur ein Wahlvorschlag zugelassen, so findet eine Wahl nicht statt; die vorgeschlagene Bewerberin oder der vorgeschlagene Bewerber gilt als gewählt (§ 12 a Abs. 5 LwKG).

Im Wahlvorschlag (Anlage 7 zur Wahlverordnung) muss zusätzlich der Beruf der Bewerberin oder des Bewerbers angegeben werden.

Für den Termin im Rathaus werden der (gültige) Personalausweis, die Anlage 3 und die Anlagen 8a und 8b benötigt.