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Kammerversammlung macht Weg frei zur Umsetzung des neuen Kammergesetzes

Webcode: 01043674
Stand: 21.11.2024

Noch transparenter und effizienter: Zusätzlicher Geschäftsbereich der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bündelt Aufgaben im Landesinteresse – Schwetje: Erhoffen uns langfristige Planungssicherheit für Aufgaben, Organisation und Finanzierung

Wegen der neuen Bemessungsgrundlage werde sich der Kammerbeitrag beim Großteil der Beitragspflichtigen zwangsläufig ändern: Kammerdirektor Dr. Bernd von Garmissen auf der Kammerversammlung am 21.11.2024 in Oldenburg. Rund 350 Delegierte und Gäste aus Branche, Politik und Gesellschaft kamen am Donnerstag (21.11.2024) zur Kammerversammlung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in die Oldenburger Weser-Ems-Hallen. Die Landwirtschaftskammer sei eine verlässliche und wichtige Partnerin, um Aufgaben für das Land wahrzunehmen: Agrarministerin Miriam Staudte auf der Kammerversammlung am 21.11.2024 in Oldenburg. Vom neuen Kammergesetz erhoffe sich die Landwirtschaftskammer Niedersachsen eine langfristige Planungssicherheit: Kammerpräsident Gerhard Schwetje auf der Kammerversammlung am 21.11.2024 in Oldenburg. Die Themen Arbeitnehmerberatung und Sozioökonomie würden für die LWK immer wichtiger: Kammer-Vizepräsidentin Dagmar Heyens auf der Kammerversammlung am 21.11.2024 in Oldenburg.
Oldenburg – Mit einem neuen Geschäftsbereich für Pflanzenschutzamt, Düngebehörde und Inspektionsdienste erfüllt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) die Voraussetzungen für die von der Politik geforderte, noch striktere Trennung zwischen Aufgaben der Selbstverwaltung und den Aufgaben, welche die LWK im Auftrag und mit Finanzierung des Landes Niedersachsen versieht. Die Kammerversammlung fällte am Donnerstag (21.11.2024) in Oldenburg die dazu nötigen Beschlüsse. Hintergrund ist die geplante Novelle des Kammergesetzes, die derzeit im Landtag beraten wird.

Schwetje: Können neue Vorgaben erfüllen

„Wir haben die Grundlage dafür geschaffen, dass wir alle neuen Vorgaben für Transparenz und Aufsicht des Landes erfüllen können – und zwar ohne dass wir künftig auf wertvolle Organisationseinheiten und ihre hochgeschätzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verzichten müssen“, sagte Kammerpräsident Gerhard Schwetje mit Blick auf ursprüngliche Pläne der Landesregierung. Diese wollte die Kammer-Bereiche Prüfdienste und Pflanzenschutzamt zum Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit verlagern. Bei der Vorstellung der Kammergesetz-Novelle hatte die Landesregierung mitgeteilt, die Verlagerungspläne nicht mehr länger zu verfolgen.

Für die rund 200 direkt betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei damit eine lange Phase der Unsicherheit zu Ende gegangen, wie es für sie beruflich weitergehe, berichtete der Kammerpräsident vor den 350 Delegierten und Ehrengästen aus Politik und Branche in den Weser-Ems-Hallen. „Wir werden auch in Zukunft gerne unter Beweis stellen, dass die hohe Fachkompetenz dieser Kammer-Bereiche bedeutend dazu beiträgt, dass die LWK den von ihr geforderten Aufgaben bei der Fortentwicklung der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Gartenbaus und der Fischerei in Niedersachsen mit großer Präzision nachkommen kann.“

Vom neuen Kammergesetz erhoffe sich die LWK eine langfristige Planungssicherheit, betonte Schwetje – sowohl für die Aufgaben als auch für die Organisation und die Finanzierung.

Seit mehr als 100 Jahren Teil der Kammer

Die Prüfdienste, die künftig Inspektionsdienste heißen, sind zuständig für Genehmigungen, Kontrolle und Überwachung in den Bereichen Düngerecht, Pflanzenschutz, Saatgutrecht, Konsumcannabisgesetz und Agrarförderung. Das Pflanzenschutzamt der LWK mit Sitz in Hannover steht seit mehr als 100 Jahren der Landwirtschaft, dem Gartenbau und der Forstwirtschaft sowie den vor- und nachgelagerten Bereichen für den Schutz der Kulturpflanzen mit Rat und Tat zur Seite.

Agrarministerin: Kammer ist verlässliche Partnerin

„Die Landwirtschaftskammer ist eine verlässliche und wichtige Partnerin, um Aufgaben für das Land wahrzunehmen – im hoheitlichen Bereich oder bei Themen mit besonderem Landesinteresse“, sagte Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte, die zu den Ehrengästen und den Rednerinnen der Kammerversammlung gehörte. „Mit der Übernahme der Kontrollen der Cannabis-Anbauvereinigungen hat die Kammer gezeigt, wie agil und routiniert sie auch neue Aufgaben übernehmen kann.“

Aber auch die fachliche Aufsicht im hoheitlichen Bereich werde gestärkt, fügte Staudte mit Blick auf die Kammergesetz-Novelle hinzu. „Transparenz und eine fachliche Aufsicht sind selbstverständlich, wenn hoheitliche Tätigkeiten ausgeführt und vom Steuerzahler finanziert werden. Dies werden wir durch die neu eingeführte Pflicht zum Einvernehmen mit dem Ministerium, wenn Führungspositionen im hoheitlichen Bereich zu besetzen sind, untermauern. Das geplante Kammergesetz wird die Planungssicherheit und die Finanzierung der Landwirtschaftskammer stärken, bei deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ich mich für die umfangreiche Arbeit bedanken möchte.“

Zu den wesentlichen Neuerungen des künftigen Kammergesetzes gehört, dass der Kammerbeitrag für die Besitzerinnen und Besitzer landwirtschaftlich bewerteter Flächen künftig von der LWK eingezogen wird und nicht mehr von der Finanzverwaltung. „Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen wir dazu neue Berechnungsgrundlagen heranziehen“, berichtete Kammerdirektor Dr. Bernd von Garmissen.

Finanzierung für wertvolle Dienstleistungen

Dank des Kammerbeitrags kann die LWK im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben umfangreiche Dienstleistungen für Landwirtschaft, Gartenbau und Forstwirtschaft anbieten und versieht zahlreiche Aufgaben in Bereichen wie Berufsausbildung und berufliche Weiterbildung.

Kammerbeitrag wird sich in den meisten Fällen ändern

Statt des Einheitswerts ist künftig der Steuermessbetrag auf Basis des Grundsteuerwerts Ausgangspunkt der Berechnung des Kammerbeitrages. „Dadurch wird sich der Beitrag beim Großteil der Beitragspflichtigen zwangsläufig ändern“, ergänzte Kammerdirektor von Garmissen. Die Vorbereitungen für die Übernahme der neuen Aufgabe liefen auf Hochtouren, eine Information der Beitragszahlerinnen und -zahler sei bis Mitte 2025 geplant. Insgesamt gehe es um rund 150.000 (Erst-)Bescheide für den Kammerbeitrag.

Zugang zum Ehrenamt erleichtert

Auf die Beschäftigten der grünen Branche bezieht sich eine weitere Neuerung im Kammergesetz: Mehr Teilzeitkräfte als bisher sollen die Möglichkeit erhalten, sich als Mitglied der Kammerversammlung zur Wahl zu stellen. „Diese Regelung kommt unserem Wunsch entgegen, dass sich künftig noch mehr Berufskolleginnen und -kollegen ehrenamtlich engagieren“, sagte Kammer-Vizepräsidentin Dagmar Heyens, die in der Kammerversammlung die Wahlgruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Agrarbereich vertritt. „Als Folge der Arbeitsverdichtung und der technischen Fortentwicklung wird die Bedeutung gut ausgebildeter Fachkräfte in den nächsten Jahren weiter zunehmen – in der Kammerversammlung brauchen wir eine entsprechend starke Vertretung für diese Menschen.“

Seelische Gesundheit stärker im Fokus

Mit Blick auf die Digitalisierung und auf die Transformation der Landwirtschaft etwa infolge des Klimawandels werden nach Heyens′ Einschätzung die Themen Arbeitnehmerberatung und Sozioökonomie für die LWK immer wichtiger: „Die psychische Gesundheit sowohl der Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter als auch die der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerät immer weiter unter Druck – wir brauchen Instrumente, mit denen wir die Bedürfnisse aller agierenden Gruppen so berücksichtigen können, dass sie auch in Zukunft sehr gut miteinander arbeiten können.“

Kammerpräsident Schwetje ging in seiner Rede weiterhin auf das von Niederschlägen geprägte Erntejahr sowie auf die Wirtschaftsergebnisse der niedersächsischen Agrarbetriebe ein. Im Schnitt erwirtschafteten die bäuerlichen Unternehmen 2023/24 in Niedersachsen ein Jahresergebnis von rund 100.000 Euro. Dieser Wert liegt zwar deutlich unter dem des Vorjahrs, das von krisenbedingt hohen Preisen für Agrarprodukte geprägt war, aber zugleich über dem Fünf-Jahres-Schnitt (86.000 Euro).

Gemeinschaftsgefühl und Motivation gestärkt

Neben aller fachlichen und politischen Herausforderungen sei 2024 für die Kammer ein besonderes Jahr gewesen, hob Schwetje hervor: „Die positive Resonanz auf unsere Feierlichkeiten zum 125-jährigen Bestehen haben unser Gemeinschaftsgefühl und unsere Motivation gestärkt. Die Betriebe der grünen Branche können auch in Zukunft auf uns als effiziente und starke Organisation zählen.“

Höchstes Beschlussorgan der Kammer

Die Kammerversammlung ist das höchste Beschlussorgan der LWK. Sie konstituiert sich alle sechs Jahre neu. Ihre insgesamt 138 ehrenamtlichen Mitglieder sind zu zwei Dritteln landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer und zu einem Drittel Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Land- und Forstwirtschaft, dem Gartenbau und der Fischerei. Die Mitglieder der Kammerversammlung berufen bis zu 30 weitere Personen aus verschiedenen landwirtschaftlichen Berufsgruppen.

Auszeichnungen für Gärtner-Meisterin und Ackerbau-Team

Der Kammerversammlung geht stets der Gesellschaftsabend voraus: Bei dem traditionellen Grünkohlessen mit 250 Gästen wurden dieses Jahr die Gärtner-Meisterin Petra Willms aus Westerstede (Kreis Ammerland) und das Ackerbau-Team der AgrarDiS GmbH & Co. KG aus Salzhemmendorf (Landkreis Hameln-Pyrmont) als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Jahres ausgezeichnet.


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