Langfristige Planungssicherheit für Aufgaben, Organisation und Finanzierung
Landwirtschaftskammer Niedersachsen begrüßt einhellige Zustimmung des Landtages bei Verabschiedung des novellierten Kammergesetzes
Oldenburg – Den Beschluss des Niedersächsischen Landtags zur Novelle des Kammergesetzes wertet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) als große Wertschätzung ihrer Arbeit für die Betriebe der grünen Branche. „Die breite Zustimmung der Abgeordneten für das neue Kammergesetz ist für uns ein sehr wichtiges Signal, denn wir benötigen für unsere Arbeit eine möglichst langfristige Planungssicherheit für Aufgaben, Organisation und Finanzierung“, sagte Kammerpräsident Gerhard Schwetje am Mittwoch (11.12.2024) in Oldenburg.
Finanzierung neu ausgerichtet
Am Vortag hatte der Niedersächsische Landtag einstimmig die Novelle des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LwKG) verabschiedet. Herzstück des Gesetzesentwurfs ist die Neuausrichtung der Finanzierung: Die bisherige Bemessungsgrundlage für den Kammerbeitrag, den Besitzerinnen und Besitzer landwirtschaftlich bewerteter Flächen an die LWK zu entrichten haben, ist mit der Reform der Grundsteuer entfallen. Zukünftig soll statt des Einheitswertes der so genannte Grundsteuermessbetrag entscheidend sein. Zudem sollen die entsprechenden Bescheide zukünftig nicht mehr von der Finanzverwaltung, sondern von der LWK selbst erstellt werden.
Aufsicht über hoheitliche Aufgaben gestärkt
Ebenso wird die Aufsicht über die Landwirtschaftskammer in den Bereichen gestärkt, in denen Aufgaben für das Land wahrgenommen und auch von diesem finanziert werden. Diese Bereiche umfassen etwa die Düngebehörde und das Pflanzenschutzamt. Die LWK hatte den Weg für die Umsetzung des neuen Kammergesetzes bereits auf der jüngsten Kammerversammlung im November frei gemacht und entsprechende Beschlüsse gefasst. Pflanzenschutzamt, Düngebehörde und Inspektionsdienste (ehem. Prüfdienste) werden künftig in einem neuen Geschäftsbereich gebündelt.
Echter Mehrwert für heimische Betriebe
Die Inspektionsdienste sind zuständig für Genehmigungen, Kontrolle und Überwachung in den Bereichen Düngerecht, Pflanzenschutz, Saatgutrecht, Konsumcannabisgesetz und Agrarförderung. Das Pflanzenschutzamt der LWK mit Sitz in Hannover steht seit mehr als 100 Jahren der Landwirtschaft, dem Gartenbau und der Forstwirtschaft sowie den vor- und nachgelagerten Bereichen für den Schutz der Kulturpflanzen mit Rat und Tat zur Seite. „Die Arbeit und die Erkenntnisse des Pflanzenschutzamtes sind für unser Versuchswesen sowie unsere Beratung von sehr großer Bedeutung und damit ein echter Mehrwert für unsere heimischen Betriebe“, sagte Kammerdirektor Dr. Bernd von Garmissen.
Leichterer Zugang zu ehrenamtlichen Gremien
Zu den weiteren Neuerungen im Kammergesetz gehört ein leichterer Zugang für Teilzeitbeschäftigte zu den ehrenamtlichen Gremien der LWK. Durch eine Herabsetzung der Mindest-Wochenarbeitszeit von 30 auf 19 Stunden sollen mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als bisher die Möglichkeit erhalten, sich als Mitglied der Kammerversammlung zur Wahl zu stellen. Die Kammerversammlung vertritt die Interessen sowohl der Unternehmerinnen und Unternehmer als auch der Beschäftigten in den mehr als 30.000 niedersächsischen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus und der Fischerei.
Als weiterer Schritt zur Umsetzung des neuen Kammergesetzes wird eine außerordentliche Kammerversammlung im kommenden Mai die nötigen Beschlüsse zu den Veränderungen beim Kammerbeitrag fällen.
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Wolfgang Ehrecke
Pressesprecher
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