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Häufig gestellte Fragen zur Bisambekämpfung

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Nachfolgend werden häufig gestellte Fragen zur Bisambekämpfung näher beantwortet.

 

  • Auch auf Privatgrundstücken und dort auch in eigenen Teichen ist es für den Grundstücksbesitzer verboten, Bisame zu fangen oder zu töten. Für derartige Tätigkeiten ist ein Sachkundelehrgang rechtlich vorgeschrieben.
    Richtig ist es, Befall bei dem zuständigen Unterhaltungsverband oder Tel. 0441-801 455 bzw. 0441-801 423 zu melden.
    Die weiteren erforderlichen Maßnahmen werden von dort veranlasst.
  • Die Bearbeitung von Befallsmeldungen kann länger dauern, weil durch die Biologie des Bisams jährlich Spitzenzeiten der Vermehrung und damit der Befallsmeldungen auflaufen, die alle einsetzbaren Kräfte beanspruchen.
  • Lizensierte Fänger können sich durch einen Ausweis der Landwirtschaftskammer legitimieren.
    Sie dürfen nur in dem Fangbereich tätig werden, der in diesem Ausweis beschrieben ist.
  • Größere Fallen, die im Rahmen der offiziellen Organisation gestellt werden, sind mit einer Plakette versehen, die die Aufschrift "Bisambekämpfung Niedersachsen, Landwirtschaftskammer ....." trägt.
    Werden Fallen mit dieser Plakette gefunden, wird um Meldung unter 0441-801 455 bzw. 0441-801 423 gebeten. Die Fallen werden dann abgeholt.

 

Für grundsätzliche Fragen und Auskünfte stehen wir jederzeit zur Verfügung.

 

 

 

 

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