Artenreiches Grünland: Nachweis von Kennarten nach der Nutzung
Hat ein Betrieb eine Förderung für regionale Kennarten (Ökoregelung 5) auf Grünlandflächen beantragt, kann ein Prüfauftrag durch die Bewilligungsstelle über die FANi-App erfolgen. In diesem Fall muss neben der notwendigen Kartierung auf den entsprechenden Kartierbögen ein Fotonachweis in der App erbracht werden. Dieser Prüfauftrag wird unter der Bezeichnung „Nachweis von Kennarten“ angezeigt.
Die freiwillige Vorab-Dokumentation hat den Vorteil, dass viele Kennarten im Mai in Blüte sind und vor der Beweidung oder Mahd einfacher erkannt werden können. Wird dann ein Fotoauftrag erteilt, können die Bilder aus der Vorab-Dokumentation hochgeladen werden.
Wie die Fotonachweise der Kennarten nach einer Nutzung ohne vorherige Dokumentation erbracht werden können, ist Thema des Kennartenseminars am 10.07. Für das Seminar werden spät gemähte Grünlandflächen (2. Aufwuchs) und extensiv genutzte Weideflächen (1. Aufwuchs) begangen; wetterfeste Kleidung sowie Mückenschutz und Schutz gegen Zecken wird empfohlen.
Die Veranstaltung findet von 10:00 - 12:00 Uhr in 49419 Wagenfeld statt. Der Treffpunkt befindet sich am Bushäuschen gegenüber an der Oppenweher Str. 147, Höhe Am Gottesgraben/ In der Sandhaare
Programm
Gerd Lange , LWK Niedersachsen
Gerd Lange
Berater Grünland und Naturschutzprogramme
Gerd Lange
Berater Grünland und Naturschutzprogramme
Kosten
Veranstaltungsort
Ansprechpartner/in
Gerd Lange
Berater Grünland und Naturschutzprogramme