Eigenbestandsbesamungslehrgang für Schweinehalter*innen
bis 17.10.2024 (09:00 - 17:15 Uhr)
Das Tierzuchtgesetz vom 18.01.2019 erlaubt in § 15 Abs. 1 Satz 2 die Verwendung des Samens durch den Tierhalter oder deren Betriebsangehörige zur Besamung von Tieren im eigenen Bestand. Voraussetzung hierfür ist der Besuch eines Kurzlehrganges über die künstliche Besamung in einer anerkannten Ausbildungsstätte mit einer bestandenen Abschlussprüfung.
Vor diesem Hintergrund bietet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Oktober 2024 einen weiteren Lehrgang für Eigenbestandsbesamung an. Die Vermittlung des Lernstoffes erfolgt im theoretischen Unterricht sowie an einem Phantom sowie an Schlachtorganen. Die Übungseinheiten am lebenden Tier sind nicht Teil des Lehrgangs. Der Lehrgang, die Lehrgangsunterlagen und die Prüfung sind ausschließlich in deutscher Sprache.
Bitte beachten Sie:
Die Bereitsstellung einer Übernachtungsmöglichkeit für die Teilnehmenden durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist nicht möglich und muss ggf. privat organisiert werden.
Wir möchten Sie bitten, bei der Anmeldung Ihre Rufnummer für eventuelle Rückfragen anzugeben.
Falls ein vegetarisches Mittagsmenü gewünscht ist, bitten wir Sie, dies bei der Anmeldung anzugeben.
Unterricht
Termin: 15. bis 17. Oktober 2024 (gesamt 3 Tage) jeweils 9.00 bis ca. 17.15 Uhr (mittwochs eventuell bis 18:00 Uhr)
Ort: Versuchsstation für Schweinezucht und -haltung, Hermann-Ehlers-Straße 15, 26160 Bad Zwischenahn
Der Unterrichtsteil endet mit der Abnahme der Abschlussprüfung.
Weitere Lehrgangsinformationen: |
Zulassungsvoraussetzungen: vollendetes 16. Lebensjahr |
Lehrgangsgröße: |
20 Teilnehmer |
Lehrgangskosten: |
305 € ohne Übernachtung und Verpflegung zzgl. 45 € Zertifikats/Prüfungsgebühr zzgl. 30 € Verpflegung (Getränke und Kekse) zzgl. 30 € für Mittagessen
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Anmeldeschluss: |
01. Oktober 2024 |
Lehrgangsanmeldung: |
mit anliegendem Anmeldeformular |
Programm
Kosten
Veranstaltungsort
Hermann-Ehlers-Straße 15
26160 Bad Zwischenahn-Wehnen
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