Bezirksstelle Hannover

Nachhaltigkeit und Klimaschutz in der Landwirtschaft

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Die Anforderungen seitens der Banken und des nachgelagerten Bereichs hinsichtlich der Nachhaltigkeit und Klimabilanzierung werden lauter.

Die Landwirtschaft steht vor großen Herausforderungen: Der Klimawandel, zunehmende Anforderungen an den Umweltschutz und das verstärkte Bewusstsein für eine nachhaltige Produktion beeinflussen die gesamte Agrarwirtschaft.

Banken achten bei der Kreditvergabe inzwischen auf Nachhaltigkeitskriterien. Eine nachhaltige Ausrichtung wird so nicht nur zur ökologischen, sondern auch zur wirtschaftlichen und sozialen Notwendigkeit. Doch wie misst man Nachhaltigkeit auf dem Betrieb? Die Landwirtschaftskammern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen bieten mit dem NaLa Check (Nachhaltigkeitscheck Landwirtschaft) ein wertvolles Tool, das Landwirten/innen Orientierung und konkrete Hilfestellungen bietet.

Nachhaltigkeit wird in der Landwirtschaft mehrdimensional betrachtet und umfasst ökologische, soziale und ökonomische Faktoren. Zur Bewertung dieser Nachhaltigkeit hat sich der sogenannte ESG-Score etabliert, der für „Environmental, Social und Governance“ steht und in zahlreichen Branchen als Grundlage für eine nachhaltige Beurteilung gilt. Der ESG-Score gibt eine ganzheitliche Einschätzung, wie nachhaltig ein Unternehmen in Bezug auf Umweltschutz (Environmental), gesellschaftliche Verantwortung (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) agiert.

Der NaLa Check greift genau diesen ESG-Ansatz auf und ermöglicht landwirtschaftlichen Betrieben eine Bewertung ihrer Nachhaltigkeit. Dies geschieht durch verschiedene Fragen zum Management, zu Umwelt und Tierwohl, zur Wirtschaftlichkeit und zu Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit unterstützt der NaLa-Check Landwirte dabei, ihren Betrieb zukunftsfähig und nachhaltig auszurichten und gleichzeitig eine bessere Ausgangslage für die Kreditvergabe durch Banken zu schaffen.

Für Landwirte, die noch detaillierter auf die Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) ihrer Produktionsverfahren eingehen möchten, steht zusätzlich das TEKLa-Tool zur Verfügung. Durch die CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) wird es für Unternehmen in der EU zur Pflicht, einen Bericht über die THG-Emissionen zu erstellen. Die meisten landwirtschaftlichen Betriebe werden von dieser Richtlinie nicht direkt betroffen sein, aber indirekt. Einige Molkereien fordern bereits jetzt eine Klimabilanzierung für den Bereich Milchproduktion. Weitere Verarbeiter landwirtschaftlicher Produkte werden folgen.

Das TEKLa-Tool basiert auf dem Berechnungsstandard für einzelbetriebliche Klimabilanzen (BEK), welchen die LWK Niedersachsen mit neun weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen entwickelt hat. Die benötigten Betriebsdaten für die Berechnungen in TEKLa müssen aufgrund anderer Aufzeichnungspflichten sowieso dokumentiert werden und stehen daher meist schnell zur Verfügung. Die Erstellung der Klimabilanz wird durch eine/n Berater/in der Landwirtschaftskammer Niedersachsen unterstützt. In einem persönlichen Gespräch werden im Nachhinein die Treibhausgasminderungspotentiale besprochen und konkrete Maßnahmen erarbeitet. Die geplanten Veränderungen werden in TEKLa eingegeben und die daraus resultierende Treibhausgasreduktion wird berechnet. Zusätzlich kann TEKLa die wirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen darstellen. Nach Umsetzung der Maßnahmen ist es sinnvoll, erneut eine Klimabilanz zu erstellen, um so die Entwicklung des Betriebes zu beobachten.

Sie möchten wissen, wie nachhaltig Ihr Betrieb ist, oder wie klimaschonend Sie ihre landwirtschaftlichen Produkte erzeugen?

Dann kontaktieren Sie uns!

Wir können mit Hilfe des NaLa Checks Ihren Betrieb in Punkto Nachhaltigkeit prüfen und Stärken und Schwächen aufzeigen. Zusätzlich können wir mit dem Rechentool TEKLa den CO2-Fußabdruckder landwirtschaftlichen Produkteberechnen und Minderungspotentiale aufdecken. Der NaLa-Check und die Klimaschutzberatung können über die einzelbetriebliche Beratungsförderung mit 80 % der Nettokosten gefördert werden. Die Ergebnisse beider Angebote liefern neue Denkansätze und unterstützen Sie, ihren Betrieb zukunftsfähig aufzustellen. Nur wer die Zusammenhänge und seine Zahlen kennt, kann sie auch verbessern.

 

Weiterhin bieten wir in der einzelbetrieblichen Beratung das Themengebiet „Biodiversität“ an. Dieses wird zu 100 % der Nettokosten über die einzelbetriebliche Beratungsförderung gefördert.

Kombilogo Europäische Union und Land Niedersachsen
Kombilogo Europäische Union und Land NiedersachsenCorinna Riechelmann, ML Niedersachsen