Bezirksstelle Nienburg

Freiwilliger Landtausch

Webcode: 01043223

Auf der Grundlage der Freiwilligkeit können Grundstückseigentümer landwirtschaftliche Flächen schnell und kostengünstig zusammenlegen, diese in eine wirtschaftlich günstige Lage bringen

oder deren Grenzen bereinigen.

Flächenerwerb bedeutet in der Regel auch die Fälligkeit von Grunderwerbssteuer. Beim Freiwilligen Landtausch (FLT) von wertgleichen Flächen fällt diese Steuer nicht an. Auch für mögliche Mehrabfindungen sind Freigrenzen vorgegeben. Notwendige Katasterunterlagen sind ebenfalls kostenbefreit. Die Grundbuchberichtigung wird zeitnah vom Amt für regionale Landentwicklung (ArL) veranlasst und ist ebenfalls kostenfrei.

Bei sehr kostenintensiven Verfahren, z. B. wenn aufwendige Vermessungsarbeiten notwendig sind, gibt es Fördermöglichkeiten durch das Land Niedersachsen.

Der Freiwillige Landtausch wird nach § 103 FlurbG (Flurbereinigungsgesetz) abgewickelt. Voraussetzung ist, dass der Tausch der Verbesserung der Agrarstruktur dient oder aus Gründen des Naturschutzes oder der Landschaftspflege durchgeführt wird.

 

Für die Verfahrensabwicklung und die Kommunikation mit dem zuständigen ArL bieten wir unsere Erfahrung als sogenannter „Helfer“ an, der für Sie und Ihre(n) Tauschpartner den „FLT“ mit allen erforderlichen Verfahrensschritten zur Umsetzung bringt.

Wir stehen Ihnen von der Planung bis zum Abschluss zur Seite.