Freiwilliger Landtausch
Auf der Grundlage der Freiwilligkeit können Grundstückseigentümer landwirtschaftliche Flächen schnell und kostengünstig zusammenlegen, diese in eine wirtschaftlich günstige Lage bringen
oder deren Grenzen bereinigen.
Flächenerwerb bedeutet in der Regel auch die Fälligkeit von Grunderwerbssteuer. Beim Freiwilligen Landtausch (FLT) von wertgleichen Flächen fällt diese Steuer nicht an. Auch für mögliche Mehrabfindungen sind Freigrenzen vorgegeben. Notwendige Katasterunterlagen sind ebenfalls kostenbefreit. Die Grundbuchberichtigung wird zeitnah vom Amt für regionale Landentwicklung (ArL) veranlasst und ist ebenfalls kostenfrei.
Bei sehr kostenintensiven Verfahren, z. B. wenn aufwendige Vermessungsarbeiten notwendig sind, gibt es Fördermöglichkeiten durch das Land Niedersachsen.
Der Freiwillige Landtausch wird nach § 103 FlurbG (Flurbereinigungsgesetz) abgewickelt. Voraussetzung ist, dass der Tausch der Verbesserung der Agrarstruktur dient oder aus Gründen des Naturschutzes oder der Landschaftspflege durchgeführt wird.
Für die Verfahrensabwicklung und die Kommunikation mit dem zuständigen ArL bieten wir unsere Erfahrung als sogenannter „Helfer“ an, der für Sie und Ihre(n) Tauschpartner den „FLT“ mit allen erforderlichen Verfahrensschritten zur Umsetzung bringt.
Wir stehen Ihnen von der Planung bis zum Abschluss zur Seite.
Kontakte

Ilka Richter
Beraterin TÖB, Nachhaltige Landnutzung, Ländliche Entwicklung, Verwertungskonzept, Feldberegnung, Freiwilliger Landtausch
Veranstaltungen

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Dieses Webseminar richtet sich an alle Milchsammelwagenfahrer, die bereits an einer Grundschulung erfolgreich teilgenommen haben. Damit wird alle zwei Jahre die Sachkunde der Probenehmer gemäß RohmilchGütV aufgefrischt. Inhaltlich …
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09.04.2025
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Sachkundeprüfung Pflanzenschutz (Präsenzunterricht)
22.04.2025 - 25.04.2025
!!! BITTE TEILEN SIE UNS UNTER BEMERKUNG MIT, FÜR WELCHEN SACHKUNDE-LEHRGANG SIE SICH ANMELDEN MÖCHTEN: ANWENDUNG/BERATUNG; ABGABE; ANWENDUNG/BERATUNG und ABGABE !!! Sachkunde-Lehrgänge für Anwender und Verkäufer von …
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23.04.2025
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Sie planen eine Existenzgründung im „grünen Bereich“, sei es als Neugründung, Gesellschaftsgründung oder Übernahme eines landwirtschaftlichen (Teil-)Betriebes und Sie suchen Unterstützung bei der Umsetzung …
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Sie befassen sich mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen, weil Sie z.B. einen Nutzungsvertrag (Pachtvertrag) für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage angeboten bekommen haben, beabsichtigen (auf eigenen) Flä…
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Fördermöglichkeiten in der Landwirtschaft
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