Hitzeschutz für Kälber im Iglu
Das Tierschutzgesetz und konkreter die Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung setzen den rechtlichen Rahmen für die Haltung und Versorgung von Kälbern. In der Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung wird u.a. in § 3, Abs. 2, Nr.3 „ausreichend Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen“ gefordert. Darunter lässt sich eben nicht nur der Schutz gegen Schnee, Regen und Kälte, sondern auch der Schutz vor möglicher Hitzeeinwirkung fassen.

Das Ausmaß und die Auswirkungen des Hitzestresses verschärfen sich rasch, wenn die Iglus in der prallen Sonne stehen und dadurch zusätzlich auf 30 oder sogar 40 Grad und mehr aufgeheizt werden. Diese Wärmebelastung ist für die Kälber nicht mehr kompensierbar und kann schnell sogar zu lebensbedrohlichen Zuständen führen.
Wie stark die Iglus sich aufheizen, hängt vom Standort, der Bauart (Lüftungsöffnungen) und der Ausrichtung aber auch vom Material der Iglus selbst ab. Vor den Folgen einer direkten und intensiven Sonneneinstrahlung lassen sich die Kälber in Iglus und ungedämmten Kälberhütten nur durch eine ausreichende Beschattung effektiv schützen. Kurzfristig kann und muss dies durch eine Verlagerung des Standorts unter schattenspendende Bäume, in offene Maschinenhallen oder durch einfache Planen- oder Zeltdächer geschehen. Auch mit speziellen Alu-Schutzfolien kann temporär einer Überhitzung entgegengewirkt werden. Zusätzlich immer unbedingt ausreichend Frischwasser anbieten!
Mittelfristig gehören auch Iglus ganzjährig unters Dach, denn die Wärmebelastung durch die Sonneneinstrahlung kann über einen langen Zeitraum von etwa Mai bis September auftreten. Idealer Aufstellort sind ausreichend weite und offene Dachüberstände oder Leichtbauhallen. Neben der wirkungsvollen Beschattung im Sommer bleibt bei Regenwetter die Einstreu im Auslauf trocken und – nicht zu vergessen - der Arbeitskomfort für die Betreuung wird deutlich verbessert.
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