Bezirksstelle Osnabrück

Denken Sie an die Aufzeichnung Ihrer Düngung über ENNI

Webcode: 01043710

Die Düngeverordnung des Bundes und die niedersächsische Landesdüngeverordnung beinhalten Regelungen, was zu welchem Zeitpunkt aufgezeichnet und bei einer Kontrolle auch vorgelegt oder elektronisch gemeldet werden muss. Betriebe, die für das Jahr 2023 Meldungen in ENNI vorgenommen haben, müssen diese Meldungen auch für 2024 durchführen.

Ob ein Betrieb meldepflichtig ist kann hier geprüft werden. Unter anderem tritt die Aufzeichungspflicht ein, wenn Wirtschaftsdünger aufgenommen werden.

Alle aufzeichnungspflichtigen Betriebe müssen bis zum 31.03.2025 folgende Daten in ENNI melden:

1. Düngebedarfsermittlung für das Jahr 2024 inkl. eventueller Herbstdüngung 2023 (DBE)

2. Dokumentation der durchgeführten Düngungsmaßnahmen für das Jahr 2024 (DdD)

3. Betriebliche N Obergrenze für das Jahr 2024 (170 kg N)

Zusätzlich muss vor Beginn der Düngung in 2025 eine Düngebedarfsermittlung erstellt werden. 

Für Ackerflächen im Roten Gebiet müssen eigene Frühjahrs-Nmin-Proben gezogen werden, um die Düngebedarfsermittlung bzw. Düngeplanung zu erstellen.

Wünschen Sie die Erstellung der ENNI-Meldung und / oder einer Düngeplanung, möchten wir Sie bitten, die dafür benötigten Daten zeitnah bei uns einzureichen, damit wir das arbeitsreiche Frühjahr zeitlich entlasten.

Ansprechpartner am Standort Osnabrück 

Dieter Högemann
Sören Johannigmann
Audrey Averdiek

Ansprechpartner am Standort Bersenbrück

Jutta Blome
Dirk Hehemann
Clemens Haking
Markus Paßlick