Bezirksstelle Uelzen

Zwei erfolgreiche Seminare „Bereit für die E-Rechnung“ in Uelzen

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Es ist offiziell: E-Rechnungen werden für alle Unternehmen in Deutschland zur Pflicht. Auch landwirtschaftliche Unternehmen müssen grundsätzlich ab dem 1.1.2025 E-Rechnungen empfangen und rechtssicher archivieren können.  Von 2025 bis 2028 sind einige Übergangsregelungen vorgesehen. Es wird dabei ein Unterschied zwischen Ausstellen und Empfang der Rechnungen gemacht.

Volles Haus am 3.Dezember an der Bezirksstelle Uelzen: 65 Teilnehmende informierten sich zur E-Rechnung.
Volles Haus am 3.Dezember an der Bezirksstelle Uelzen: 65 Teilnehmende informierten sich zur E-Rechnung.Anne Dirking
In bestimmten Fällen dürfen auch nach dem 1. Januar 2025 noch Papierrechnungen oder elektronische Rechnungen, die nicht dem festgelegten Format entsprechen, ausgestellt werden. Aber nur mit der Zustimmung des Rechnungsempfängers.

Am 3. Dezember 2024 stand die E-Rechnung in der Bezirksstelle Uelzen im Fokus.
Es fanden zwei aufeinanderfolgende Seminare zum Thema „Bereit für die E-Rechnung“ statt. Insgesamt 65 Teilnehmende (33 im ersten und 32 im zweiten Seminar) nutzten die Gelegenheit, um sich auf die Umstellung zum 1. Januar 2025 vorzubereiten. 

 

Ein praxisnaher Einstieg in die E-Rechnung
Der Referent Dr. Christian Decker, ein erfahrener Steuerberater, führte die Teilnehmenden kompetent und praxisorientiert in die Thematik ein. Im Mittelpunkt standen die Grundlagen der elektronischen Rechnungsstellung sowie die besonderen Anforderungen, die ab dem Jahreswechsel gelten. Die praxisnahe Aufbereitung und der klare Fokus auf die spezifischen Bedürfnisse von landwirtschaftlichen Betrieben, die erstmals E-Rechnungen empfangen werden, stießen auf großes Interesse. 

 

Besonderes Augenmerk legte der Referent auf: 

  • Rechtliche Vorgaben: Was Betriebe über die Gesetzesänderungen wissen müssen. 
  • Technische Umsetzung: Wie elektronische Rechnungen empfangen und verarbeitet werden können. 
  • Praxisbeispiele: Konkrete Szenarien, die zeigen, wie die neuen Anforderungen im Alltag umgesetzt werden. 

 

Nach den Seminaren zeigten sich die Teilnehmenden zufrieden und zuversichtlich. Sie fühlen sich gut gerüstet, ab dem 1. Januar 2025 die ersten E-Rechnungen zu empfangen und die neuen Prozesse sicher umzusetzen. Besonders hervorgehoben wurde die verständliche Vermittlung komplexer Themen sowie die Möglichkeit, individuelle Fragen zu klären. 

Ein großer Dank gilt dem Referenten für seine engagierte und professionelle Präsentation. Die hohe Teilnehmerzahl zeigt, wie wichtig das Thema in der Landwirtschaft ist. Wir freuen uns, auch in Zukunft Seminare zu aktuellen und praxisnahen Themen anbieten zu können und unterstützen Sie gerne in Ihrem Agrarbüro.

Hier lesen Sie, was Sie zur E-Rechnungspflicht ab dem 1. Januar 2025 wissen müssen.