Erfolgreicher Bus-Kurs an der Bezirksstelle Oldenburg-Nord
Nicht eigentlich, vielleicht, und ja, aber …
sondern TUN, ja genau!
Bereits Goethe wusste: „Es ist nicht genug zu wissen, man muss auch anwenden.“ „Es ist nicht genug zu wollen, man muss auch tun.“
Frühlingserwachen auf dem Hof – Angebote für Ostern bewerben
Die Tage werden länger, die ersten Blumen sprießen und auf den Feldern und Wiesen kehrt das Leben zurück. Das ist das Zeichen – nicht nur für den Frühling, sondern auch für die nächste Saison der H&…
Landjugend-Berufswettbewerb 2025: Viel Spaß trotz Wettbewerbssituation
Am 13. Februar 2025 fand der Kreisentscheid des Landjugend-Berufswettbewerbs in Rostrup statt. Wie alle zwei Jahre wurde die Veranstaltung gemeinsam von den Berufsbildenden Schulen, der Landwirtschaftskammer und dem Ammerländer Landvolkverband …
„Bereit für die E-Rechnung“ – zwei erfolgreiche Seminare in Wehnen
Die E-Rechnung kommt! Sind Sie auch schon bereit für die Umstellungen ab dem 01.Januar 2025?
Diese Pflicht gilt für alle Unternehmen in Deutschland, einschließlich landwirtschaftlicher Betriebe. Konkret bedeutet das, dass alle …
Bezirksstelle Oldenburg-Nord hat einen neuen Leiter
Die Bezirksstelle Oldenburg-Nord mit Sitz in Bad Zwischenahn-Wehnen hat mit Renko Eilts einen neuen Bezirksstellenleiter. Der 58-Jährige hat die Nachfolge von Uwe Ralle angetreten, der zum 1. Oktober in den Ruhestand verabschiedet wurde.
Warn- und Hinweisdienste zum Integrierten Pflanzenschutz in Oldenburg-Nord
Das schriftliche Beratungsangebot der Bezirksstelle Oldenburg-Nord umfasst vier Hinweisdienste mit aktuellen Informationen und Empfehlungen zum Integrierten Pflanzenschutz. Die mehrfach im Jahr versandten Hinweise können wahlweise per E-…
Hinweis für Grünland und Ackerfutterbau: Testen Sie jetzt kostenlos!
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet Ihren Kunden jetzt ein unverbindliches Probe-Abo des Hinweises zum Pflanzenbau und Pflanzenschutz für das Grünland und den Ackerfutterbau. Die Kunden erhalten drei kostenlose Exemplare des Gr&…
Fortbildungsveranstaltungen im Pflanzenschutz in Niedersachsen
Alle Sachkundigen im Pflanzenschutz sind verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme nach § 7 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) teilzunehmen. Die Teilnahme an …