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Quereinsteiger (§ 45.2 BBiG)

Webcode: 01012100

Karriereeinstieg für Praxiserfahrene in der Hauswirtschaft: Die Zulassung zur Abschlussprüfung ist auch nach dem Nachweis von ausreichend berufspraktischer Tätigkeit möglich. Über diesen Weg kann ein Berufsabschluss erreicht werden, der die Voraussetzung für bessere berufliche Chancen ist. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet jährlich einen Online §45.2 Vorbereitungslehrgang zum/zur Hauswirtschafter/in an.

Zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/in können gem. § 45.2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) auch Personen zugelassen werden, die mindestens das eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in hauswirtschaftlichen Arbeitsbereichen tätig gewesen sind. Bei hauptberuflicher hauswirtschaftlicher Tätigkeit sind somit mindestens 4,5 Jahre Praxis nachzuweisen, bei nebenberuflicher Tätigkeit erhöhen sich die Praxiszeiten entsprechend dem nachgewiesenen Arbeitsumfang. Die vorgesehene Mindestzeit muss bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung erfüllt sein.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und andere Bildungsträger führen für diese Personengruppe gezielte Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfungen durch.

Der Vorbereitungslehrgang der Landwirtschaftskammer Niedersachsen startet im November und dauert ein Jahr. Er findet immer dienstags von 09:00 bis 12:20 Uhr (incl. 20 min. Pause) online statt. Es werden zwei Präsenzwochen angeboten. 

Die Anmeldung und weitere Informationen zum aktuellen Lehrgang finden Sie hier: Online-Kurs: Starte durch und werde Hauswirtschafter/in : Landwirtschaftskammer Niedersachsen (lwk-niedersachsen.de)

Bei Fragen oder Interesse melden Sie sich gerne!