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Abschluss des Ausbildungsvertrages beim Tierwirt

Webcode: 01012199

Vor Beginn der Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag abzuschließen. Er kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Ausbildungsvertrag abschließen

Die Ausbildung wird in "dualer" Form durchgeführt, d. h., betriebliche und schulische Ausbildung ergänzen sich. Für die betriebliche Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb abzuschließen.

Der fertige Ausbildungsvertrag ist mit den erforderlich Unterlagen vor Beginn der Ausbildung beim Fachbereich Aus- und Fortbildung, Landjugend der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zur Eintragung einzureichen. Nähere Hinweise zu Vergütung und Urlaub befinden sich in einem Merkblatt im Downloadcenter.
 

Das Führen des Berichtsheftes/Ausbildungsnachweises ist für jeden Auszubildenden verpflichtend. Aufgrund einer Änderung im Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist im Berufsausbildungsvertrag die Form des Berichtsheftes/Ausbildungsnachweises festzulegen. Das Berichtsheft/der Ausbildungs­nachweis ist in schriftlicher  Form (Ordner) zu führen. Berichtshefte, welche mit dem PC z.B. mit der Textverarbeitung „Word“ geführt und bei denen anschließend die Berichte als Ausdrucke im Berichtsheft abgeheftet werden, fallen auch weiterhin unter die bisherige „schriftliche“ Form. Das online-Berichtsheft wird aktuell nicht angeboten.

Ob das Berichtsheft/der Ausbildungsnachweis in schriftlicher oder elektronischer Form geführt werden soll, ist unter F sonstige Vereinbarungen festzulegen.

Für die Kontrolle ist der zuständigen Stelle das Berichtsheft in jedem Fall in ausgedruckter Ausführung mit Originalunterschrift auch weiterhin vorzulegen!


Der Ausbildende hat seinen Auszubildenden zu Beginn der betrieblichen Ausbildung bei der zuständigen Krankenkasse anzumelden, die neben den Beiträgen für die Krankenversicherung auch die Beiträge für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung einzieht.

Der Ausbildungsvertrag muss vor Beginn der Lehre abgeschlossen werden.


Arbeitszeit

Es wird empfohlen, vor Beginn der Ausbildung genaue Absprachen über die Arbeitszeit und die Wochenendregelung zu treffen. Grundsätzlich gelten hierfür neben den Angaben im Ausbildungsvertrag die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des jeweils gültigen Tarifvertrages.

Ausbildungsberatung:

Marlies Logemann: Fachrichtungen Rinder-, Schweine-, Geflügelhaltung und Schäferei
Frederike Sürie: Fachrichtung Imkerei